Live-Prompting-Session am Österreichischen Museumstag 2026
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KI in der Museumspraxis
Wie können wir KI sinnvoll und menschengerecht einsetzen?

Die Anwendungsmöglichkeiten für KI-basierte Technologien in den Museen wachsen stetig an. Zugleich nehmen auch die Risiken und Unsicherheiten zu. Auch Museen sind gefordert, einen Spagat zwischen Innovationskraft und Regulierung zu vollziehen. 

Die fulminante Live-Prompting Session (siehe Bild) beim österreichischen Museumstag in Bozen im Herbst 2025 zeigte, welche Möglichkeiten und schnellen Entwicklungen KI-basierte Tools mit sich bringen. Zugleich wurde deutlich, dass es trotz der KI-Verordnung der EU-Kommission noch zahlreiche Unsicherheiten sowie finanzielle Asymmetrien gibt, die in den Museumsalltag hineinreichen. Das geht über die Fragen, welche Tools wir legal nutzen können, ohne Risiken beim Datenschutz oder Urheberrecht einzugehen, weit hinaus. Entscheidend ist nicht, ob Museen KI nutzen, sondern unter welchen Bedingungen und zu wessen Vorteil.

Wie lernt KI?

Eines sollte uns klar sein: Die sogenannte KI, „Künstliche Intelligenz“, ist weder bewusst noch selbstständig kreativ. Sie ahmt intelligente und teilweise kreative Leistungen nach, indem sie auf Basis statistisch gelernter Muster und eines gegebenen Kontexts (z. B. Prompts) Wahrscheinlichkeiten berechnet [1].

Weniger aufsehenerregend wäre daher der Begriff „Automatenstudien“ gewesen [2]. Anders als der Mensch hat KI weder einen eigenen Willen, einen inneren Antrieb oder ist neugierig. Sie kann auch nicht vorsätzlich Regeln brechen. KI-Tools können zwar Informationen neu kombinieren oder auch faktisch Falsches produzieren, also fabulieren, sie machen dies aber nicht bewusst wie ein Mensch, der absichtlich lügt. 


 KI-Produkte weisen strukturelle Grenzen auf und sind nicht fehlerfrei und nicht (wert)neutral. Verzerrte oder lückenhafte Trainingsdaten führen dazu, dass bestehende Ungleichgewichte und Vorurteile nicht nur übernommen, sondern potenziell verstärkt werden können. Somit liegt die Verantwortung für die Entwicklung, Nutzung und Auswirkungen von KI-Produkten immer beim Menschen: bei den Entwickler:innen, den Nutzer:innen, aber auch jenen, die Informationen generieren, kuratieren, bewerten und vermitteln.

Anwendungsfelder im Museum

In manchen musealen Bereichen bringt KI Erleichterungen: beispielsweise in der Bioinformatik, wo Museomics-Codes für Analyseprogramme geschrieben werden [3]; in der Verwaltung, wenn Geschäftsbriefe schneller verfasst, Texte in verschiedene Sprachen übersetzt und wirtschaftliche Kenngrößen anschaulich dargestellt werden können. Auch im Kulturpool am NHM Wien soll KI perspektivisch dabei helfen, die gesuchten Werke trotz heterogener Beschlagwortung leichter auffindbar zu machen [4].

Museumsleitungen sind gefordert

Für das rechtssichere Arbeiten sind KI-Richtlinien hilfreich [5]. Diese sollten neben Begriffsdefinitionen klar regeln, für welche Daten und Anwendungsfälle welche Tools genutzt werden können. So dürfen am NHM Wien sicherheitsrelevantes Wissen oder Informationen zu Auftragnehmer:innen oder Firmen sowie sämtliche personenbezogenen Daten nicht in offene Systeme eingegeben werden. Auch wenn geschlossene KI-Systeme Kosten verursachen, sind sie oft notwendig, um bei auch  internen Ressourcen durch vertragliche, organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen, dass sensible Daten die Institution bzw. den europäischen Rechtsraum nicht verlassen.

Zur Verantwortung der Museumsleitung gehört darüber hinaus die Weiterbildung der Mitarbeitenden. Angesichts der Bandbreite an Fortbildungsmöglichkeiten kann dies entweder intern oder über externe Schulungen erfolgen.

Bei der Generierung von Produkten mithilfe von Tools ist auf das Urheberrecht zu achten: Bei Kurzzitaten ist richtig zu zitieren, bei größeren Werken sind die Lizenzen zu beachten. 

Wert-Schöpfung

Es ist empfehlenswert, die eigenen Werke mit Lizenzen zu versehen und Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu werden. Verwertungsgesellschaften vertreten die Rechte von Menschen, die kreative Produkte erstellen, seien es Texte, Bilder oder audiovisuelles Material (Liste 1). Aktuell besteht im Hinblick auf KI-gestützte Kreationen allerdings noch große Rechtsunsicherheit.

Einen kleinen Teilerfolg gegen das finanzielle Gefälle und bestehende Vollzugsdefizite zwischen den Ersteller:innen von kreativen oder wissenschaftlichen Inhalten und deren Vergütung konnte jüngst die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA verzeichnen. Sie gewann einen Gerichtsprozess gegen OpenAI, in dem sie dem Digitalunternehmen die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten vorwarf [6]. 

Open Science vs Verwertungsrechte

Der offene Zugang zu Inhalten trägt zu einer resilienten, wissensbasierten und innovativen Gesellschaft bei. Gerade wenn Inhalte mithilfe von öffentlichen Mitteln erstellt wurden, seien es wissenschaftliche Publikationen, Digitalisate von Kulturgütern oder Quelltexte für Softwarelösungen, sollten diese auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Daher haben das NHM Wien [7] ebenso wie die Bundesmuseen [8] im Jahr 2022 eine Open-Science-Strategie veröffentlicht. 

Diese Offenheit können sich Freischaffende oftmals nicht leisten, weswegen sie Verwertungsgesellschaften die Durchsetzung und Monetarisierung ihrer Urheber- und Verwertungsrechte übertragen. Nichtsdestotrotz nutzen große Digitalkonzerne viele Daten von Freischaffenden, um ihre Modelle zu trainieren, ohne dabei die Urheber:innen entsprechend zu informieren oder zu vergüten. Damit entstehen Diskurse, in denen Content-Provider und Endnutzer gegeneinander ausgespielt werden, während die eigentlichen Profiteure der Big-Tech-Industrie unbehelligt bleiben – und einhergehend die Prinzipien von Open Science, Open Access und Open Source diskreditiert werden. 

Auch wenn die allerersten Gerichtsprozesse zugunsten der Content-Ersteller ausgehen, braucht es eine übergeordnete Regulierung, um die großen Digitalkonzerne (auch Broligarchie genannt) einzugrenzen. 

Aktuell wandeln sich zudem zahlreiche Geschäftsmodelle. Beispielsweise können sich Medienunternehmen immer weniger die notwendigen Rechercheleistungen und ihre Gatekeeper-Funktion leisten [9]. Es geht aber auch um die soziale Absicherung von gesellschaftlichen Leistungen im großen Bereich von der Kunst bis zur Wissenschaft. Hier bedarf es besserer Strategien, die Nutzer:innen dieser Inhalte finanziell an ihrer Erstellung zu beteiligen. Vorgeschlagen werden beispielsweise die Etablierung und Stärkung eines Lizenzmarktes sowie eine Mindestvergütung für die schöpferischen Tätigkeiten [10].

Bewerten, beteiligen, bilden

Als lebendige Orte für gesellschaftlichen Dialog und Bildung tragen Museen dazu bei, die Bewertungskompetenz in Bezug auf die aktive und passive Nutzung von KI von uns allen zu schulen. 

Europa hat das Potenzial [11], seine Kreativität wertschöpfend für seine Bürger:innen zu nutzen, und Museen können als wichtige Schnittstelle zwischen Menschen, Objekten,  Wissenschaft, Kunst und Kultur eine aktive Rolle spielen. KI wird nicht das eigene Denken ersetzen können oder sollen. Vielmehr zwingt sie uns dazu, unser Denken, Lernen und Handeln zu hinterfragen. Es gibt auch keinen Grund, aus Angst die Augen vor den neuen Möglichkeiten zu verschließen. Vielmehr braucht es klare und faire Regelungen bei Vergütungsketten und rechtssichere Räume sowie den politischen Mut, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen nicht nur zu entwickeln, sondern auch durchzusetzen. 

Credits und Zusatzinfos: 
Beispiele österreichischer Verwertungsgesellschaften


Fußnoten:

[1] Roberto Simanowski, Sprachmaschinen. Eine Philosophie der Künstlichen Intelligenz, München, C.H. Beck 2025, S. 288.
[2] Frank Jäkel, Die intelligente Täuschung. Über die Fähigkeiten Künstlicher Intelligenz, Bielefeld, transcript Verlag 2025, S. 65.
[3] Martin Kapun u. a., „Museomics, the Extended Specimen and Collectomics – how to frame and name the diversity of information linked to specimens in natural history collections?“, in: Natural History Collections and Museomics 2025, https://nhcm.pensoft.net/article/161331/ (9.1.2026)
[4] https://kulturpool.at/inhalte/fragen
[5] Beispiel Land Salzburg: Digitalisierungsoffensive - Land Salzburg, www.salzburg.gv.at/themen/kultur/landesmuseen-digitalisierung (9.1.2026)
[6] Vgl. www.gema.de/de/w/grundsatzurteil-gema-gegen-openai (9.1.2026)
[7] Open Science in Museums v1.0, 2022, zenodo.org/records/6505274#.YmwV6oXP0uU
[8] Open Science in den Österreichischen Bundesmuseen, https://doi.org/10.57827/978-3-903096-56-1 (9.1.2026)
[9] Johanna Jürgens, „Werden Verlage die KI überleben? Google fasst journalistische Texte mithilfe von künstlicher Intelligenz zusammen, ohne Nutzer zu den Quellen weiterzuleiten. Für die Medien wird das zur existenziellen Bedrohung“, in: Die Zeit, 30:18, 2025.
[10] Matthias Hornschuh, Wir geben uns auf. KI, Kultur und die Entwertung der Wissensarbeit, Heidelberg, Carl-Auer Verlag 2025.
[11] Kai Zenner, Ein Fahrplan zur Sicherung unserer digitalen Zukunft, tumthinktank.de/output/the-european-way 2025 (9.1.2026)

Fotos: Manuela Tessaro

Empfohlene Zitierweise:
Katrin Vohland, Daniela Apaydin, Philip Fischer, Wie können wir KI sinnvoll und menschengerecht einsetzen?, in: neues museum 2/1-2, www.doi.org/10.58865/13.14/2612/4.
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