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neues museum - 2007/3
Thema: Qualität im Museum

Qualitätsstandards im Museum - ein Ländervergleich

Rainer Hofmann

Museen haftet in der Öffentlichkeit zu Unrecht oftmals immer noch der Ruf an, sie seien langweilig und altbacken. Vielfach hält sich im Bewusstsein die Erinnerung an einen von Langeweile geprägten Besuch in einem verstaubten, schon damals antiquiert erscheinenden Museum während der eigenen Schulzeit, der möglicherweise noch von einer nachfolgenden benoteten schriftlichen Abfrage "gekrönt" wurde. Tatsächlich finden sich auch heute hier und da noch entsprechende Einrichtungen – wie geschaffen zur Bestätigung des eigenen Vorurteils. Wie können Museen nun darlegen, dass sie in der Mehrzahl heute durchaus bestrebt sind, in einen Dialog mit den Besuchern zu treten und auf deren Bedürfnisse einzugehen?

Andererseits haftet dem Wort „Museum“ der Ethos des Edlen, Schönen, Wertvollen an, ausgerichtet nach humanistischen Idealen. Deshalb sind etliche Sammlungen von meist nur durchschnittlicher Qualität, aber auch kommerzielle Unternehmungen bestrebt, sich mit dem Prädikat Museum zu adeln. Wie kann nun aber die Öffentlichkeit die Spreu vom Weizen trennen?
Nicht zuletzt buhlen heute auch eine Vielzahl kommerzieller Freizeiteinrichtungen um die Gunst des Publikums. Fun- und Freizeitparks bieten zum Teil Unterhaltung auf hohem Niveau und befriedigen die Bedürfnisse ihrer Kunden mit einer Mischung von Entspannung und Unterhaltung, vermitteln dabei aber auch Wissen (z.B. Schmetterlingsfarmen, Themenparks etc.). Wie können Museen der Öffentlichkeit verdeutlichen, dass sie nicht belehrend, sondern gleichfalls entspannend und unterhaltend sind?
Die speziell in den 80er und frühen 90er Jahre schier explodierende Anzahl an Museen führte dazu, dass um die nicht in diesem Maße mit gewachsenen – im Gegenteil immer mehr eingeengten – Kulturetats der öffentlichen Hand regelrecht Verteilungskämpfe ausgebrochen sind. Wie kann ein Museum in Zeiten dramatischer Kürzungen der zur Verfügung stehenden Mittel darlegen, dass es die beantragten Gelder auch gut geplant und publikumsorientiert einsetzt?
Die drastische Kürzung der Mittel für die Museen, führte dazu, dass Sonderausstellung oder sonstige öffentlichkeitswirksame Aktionen oftmals ohne Sponsoring gar nicht mehr möglich sind. Aber auch die Wirtschaft schaut heute genauer hin, wem sie für was Gelder zuwendet. Wie kann ein Museum darlegen, dass die angefragten Mittel auch zielgerichtet eingesetzt und damit der seitens des potentiellen Sponsors erhoffte Effekt erzielt wird?
International wird in der Museumswelt seit etlichen Jahren diskutiert, wie Museen ihren neuen Stellenwert verdeutlichen können. Im Mittelpunkt der Diskussion steht hierbei vor allem die Frage nach der Qualität der einzelnen Häuser. Wie können den Idealen des Museums verpflichtete, publikumsorientierte, wissenschaftlich arbeitende Museen sich von Einrichtungen, die den guten Leumund der Institution Museum nur für Geschäftemacherei missbrauchen wollen, klar und deutlich abheben, wie von Museen, die weiterhin einen Dornröschenschlaf in ihrem Elfenbeinturm frönen (wollen), die nicht besucherorientiert sind?
Während in den USA und in Großbritannien Qualifizierung und Akkreditierung bereits längst eingeführt sind und zu beachtlichen Erfolgen in der Museumsarbeit führten, beginnt die Diskussion in anderen Ländern Europas, z.B. in Deutschland und Österreich (in beiden Ländern ist noch nicht einmal der Begriff Museum eindeutig festgelegt), erst allmählich.
Das Internationale Komitee der Regionalmuseen (ICR) innerhalb des Internationalen Museumsrates (ICOM) widmete sich in einem vierjährigen Projekt dem Themenkreis Qualität und Standards in der Museumsarbeit intensiv. Zunächst erfolgte 1999 auf der Jahrestagung in Athen eine Bestandsaufnahme der seinerzeitigen Modelle und Projekte. Die Beiträge dieser Tagung wurden in der Schrift „Museum Accreditation. A Quality Proof for Museums“ vorgelegt (MANNEBY/HADJINICOLAOU 2000). In den beiden folgenden Jahren wurden in Workshops einzelne Bereiche der Museumsarbeit wie Besucherservice, Sammlungen, Vermittlung, Management) aufgegriffen und von den Teilnehmern aus aller Welt mit ihren jeweiligen völlig unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen diskutiert. Die Ergebnisse dieser intensiven Diskussionen flossen dann in eine weitere Publikation (MANNEBY ET AL. 2003) ein, die seitdem in Deutsch (MANNEBY ET AL. 2005), spanisch, koreanisch und chinesisch übersetzt wurde.


Die folgende Einführung soll einen groben Überblick über die Situation in Europa vermitteln. Dieser kann aufgrund des Zeitrahmens nur grob skizziert ausfallen. In Folge werden nur einige ausgewählte Länder (Lettland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Spanien, Kroatien, Slowenien) vorgestellt. Einen Überblick über weitere Landessysteme vermittelt die Publikation des Instituts für Museumskunde „A Guide to European Museum Statistics“(HAGEDORN-SAUPE/ ERMERT 2004), die zwar unter dem Blickwinkel der statistischen Auswertungen der jeweiligen Museumslandschaften verfasst, jedoch finden sich in den Erläuterungen zu den einzelnen Ländern Hinweise auf bestehende Akkreditierungs- und Evaluations-Systeme.

Lettland
Anfang der 90er Jahre erlangte Lettland – ebenso wie die anderen baltischen Staaten – seine Unabhängigkeit. Die sich hieraus ergebende vollständige Veränderung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Situation hatte auch folgenschwere Auswirkungen auf die Museen.
Im Jahre 1997 erließ das lettische Parlament auf Initiative von Mitarbeitern diverser Museen ein Museumsgesetz, in welchem die Verantwortlichkeiten für die Museen auf den verschiedenen Ebenen geregelt werden. Hierin finden sich Bestimmungen über Gründung und Reorganisation, aber auch Schließung von Museen. Festgelegt ist auch, dass Museen, welche staatliche Zuwendungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten wollen, akkreditiert sein müssen. Diese Akkreditierung erfolgt immer nur auf Zeit.
Das Gesetz legt fest, dass Museen als wesentliche Verpflichtung den Nachweis führen müssen, dass sie professionell und allgemeinen Standards entsprechend geführt werden. Die hierfür nötige Evaluierung wird als Akkreditierung bezeichnet. Eine Regelung, wie diese durchzuführen ist, wird nicht vom Gesetz vorgeschrieben.
In der Praxis wird der Akkreditierungsprozess von einer 1998 neu begründeten staatlichen Museumsbehörde durchgeführt. Deren erste Aufgabe war es zunächst, Regelungen hierfür aufzustellen. Hierzu wurden die bestehenden Systeme in Großbritannien, den USA und den Niederlanden studiert. Die daraufhin erstellten Akkreditierungsformulare wurden dann erfahrenen Museumsleuten zur Beurteilung vorgelegt, ehe sie vom Lettischen Museumsrat beraten und beschlossen wurden.

Die Akkreditierung wurde eingeführt, um
• einen grundlegenden Überblick über die lettischen Museen und deren Stärken/Schwächen zu erstellen;
• Anforderungen und Standards zu definieren, die auf Museen anwendbar sind;
• die Institution Museum von Institutionen abzugrenzen, die nicht den
international anerkannten Definitionen entsprechen.

Die Akkreditierung umfasst als Selbstanalyse eine Situationsbeschreibung, wobei insbesondere
• Sammlung,
• wissenschaftliche Arbeit,
• Ausstellungen und andere Kommunikationsformen mit der Öffentlichkeit genauer darzulegen sind.

Des Weiteren muss dargelegt werden:
• der rechtliche (gesicherte) Status des Museums,
• seine (ordnungsgemäße) Verwaltungs- und Finanzstruktur,
• seine (für die Erfüllung der Aufgaben angemessene) Infrastruktur.

Hierbei ist nicht nur die aktuelle Situation offen zu legen, auch die zurückliegenden drei Jahre werden berücksichtigt. Am Ende jeder Kategorie steht im Erhebungsbogen die Frage, was am derzeitigen Status quo als unbefriedigend empfunden wird und deshalb demnächst geändert werden sollte. Gefordert ist somit eine Bewusstseinsbildung über vorhandene Schwächen; gleichfalls soll auf diese Weise die Weiterentwicklung gefördert werden.
Zusammen mit dem ausgefüllten Akkreditierungsformular sind Unterlagen wie Kopien der Gründungsurkunde, der Statuten, der Dienstordnungen etc. einzureichen, anhand deren die Aussagen in dem Formular überprüft und gewertet werden können.
Die oben dargelegten Informationen sind rein quantitativ; sie sagen nichts aus über die Qualität. Deshalb ist als wichtiger Bestandteil zusätzlich ein Fortentwicklungskonzept für die kommenden fünf Jahre – dem Zeitpunkt bis zur Erneuerung der befristeten Akkreditierung – einzureichen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Museen nicht auf dem Status quo stehen bleiben, sondern sich aktiv fortentwickeln.

Hilfestellung für diesen letzten Teil bietet ein Leitfaden, dem Anregungen zu entnehmen sind.
Die Akkreditierung schließt – ähnlich dem amerikanischen System – die Visitation durch eine Kommission ein. Diese besteht aus jeweils sechs Museumsfachleuten und einem Repräsentanten der staatlichen Museumsbehörde. Die Hälfte der Mitglieder der Kommission wird von der Museumsbehörde benannt, die andere seitens des zu akkreditierenden Museums. Alle in Frage kommenden Kommissionsmitglieder sind in einem Verzeichnis gelistet; die Liste umfasst ca. 60 Namen.

Die das Museum letztlich besuchende Kommission untergliedert sich in drei Arbeitsgruppen, bestehend aus je zwei Museumsfachleuten.
Diese evaluieren dann:
• Leitung, Finanzen, Infrastruktur und Organisation,
• die Arbeit mit den Beständen,
• die Anwendung wissenschaftlicher Prinzipien bei der Arbeit mit den Beständen bzw. bei der Organisation von Ausstellungen.
Die Kommission erstellt hierauf einen schriftlichen Bericht. Sollte in einem der Bereiche das Museum die Ziele verfehlen, wird die Akkreditierung um ein Jahr zurückgestellt. In dieser Zeit besteht für das Museum die Möglichkeit, hier nachzubessern. Sollte ein zweiter Akkreditierungsversuch dennoch erneut fehlschlagen, hat dies erhebliche Auswirkungen: Das Museum ist von der öffentlichen Finanzierung ausgeschlossen; in bestimmten Fällen kann sogar die Schließung des Museums verfügt werden.

Bei der Bewertung wird insbesondere auf folgende Fragen eingegangen:
• Erfüllt das Museum seine satzungsgemäße Zielsetzung?
• Sind die Bestände des Museums vollständig inventarmäßig erfasst, wie vom Gesetz vorgeschrieben (der Besitz staatlicher und kommunaler Museen bildet dem Wortlaut des Gesetzes nach das kulturelle Erbe, das als nationaler Bestand unter staatlichem Schutz steht)?
• Verfügt das Museum über angemessene Räumlichkeiten?
• Ist das Museum durchgängig für die Öffentlichkeit zugänglich?
Leistet es wissenschaftliche Arbeit? Bildet es aus?

Die bisherigen Erfahrungen waren überwiegend positiver Natur:
• Die Museen empfanden die Akkreditierung als exzellente Möglichkeit zur Selbsterfahrung; in diesen Prozess waren alle Mitarbeiter involviert.
• Die Museen empfanden das Verfahren als Stimulus für ihre eigene Arbeit.
• Für viele Museen gab das Verfahren den ersten Anstoß für eine strategische Planung überhaupt.

Aus Sicht der Staatlichen Museumsbehörde ergaben sich gleichfalls Vorteile:
• Erstmals konnten konkrete, verlässliche Zahlen über die Situation der Museen erhoben werden.
• Erstmals wurden auch Schwachpunkte identifiziert. Hieraus konnten Anhaltspunkte für sinnvolle Fördermaßnahmen gewonnen werden, die letztlich wiederum den Museen zugute kamen.

Bei der nach fünf Jahren erforderlichen erneuten Zertifizierung konnten bei der ersten Akkreditierungswelle erkannte Defizite aufgegriffen und in der Praxis als unzulänglich erkannte Teilabschnitte verbessert werden. So wurde deshalb beispielsweise festgeschrieben, dass Museen die Verwaltung und Konservierung ihrer Sammlungen priorisieren, d.h. vor allen anderen für den laufenden Betrieb eines Museums notwendigen Tätigkeiten betreiben sollen.


Frankreich
Ein eigenes Akkreditierungssystem existiert in Frankreich nicht.

Nach der ursprünglichen Einteilung differenzierte man zwischen:
• Nationalmuseen (20 an der Zahl); der Staat ist somit Eigentümer der Sammlungen.
• Klassifizierten Museen (30 an der Zahl); diese stehen im Eigentum der Départements oder der Kommunen, aber ihre Sammlungen gelten als von nationalem Interesse.
• So genannte "kontrollierte" Museen (ca. 1.000 an der Zahl).

Diese Liste wurde 1945 erstellt, berücksichtigte deshalb die mittlerweile eingetretenen zahlreichen
Änderungen nicht. Manche gelisteten Museen entsprachen nicht einmal mehr der ICOM-Definition: Sie hatten kein Fachpersonal, waren nicht regulär geöffnet, wiesen eine antiquierte Präsentation auf und/oder hatten keine vollständigen Inventare.
Daneben existierten de facto zahlreiche neue Museen von hervorragender Qualität und mit ausgezeichneten Angeboten für die Besucher; diese waren aber nicht in der Liste eingetragen.
Gravierend wirkten sich auch 1981 von der Direction des Musées des France erstellte Regularien aus, welche die Aufnahme kleinerer und neuer Museen in die Liste erheblich erschwerten.
Um diesen Missständen abzuhelfen, wurde am 5. Januar 2002 ein neues Museumsgesetz veröffentlicht. Darin verankert findet sich ein neuer Titel „Musée de France“, den Museen auf Antrag erhalten können. Die Antragstellung erfolgt auf rein freiwilliger Basis: Nur Museen, die auf Antrag den Titel verliehen bekommen, stehen (weiterhin) unter staatlicher Kontrolle, alle anderen handeln in allen Bereichen vollständig autark und unkontrolliert. Auf der anderen Seite erhalten diese dann aber auch keine direkte finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand. Diese setzt unbedingt den Titel voraus. Verbunden mit dem Titel ist aber auch die Teilhabe an den steuerlichen Anreizprogrammen zur Förderung der Kultur (s.u.).

Das neue Gesetz hat vier Stoßrichtungen:
1. Es definiert die Stellung der Museen im Bezug auf die Öffentlichkeit, wobei es deren aktive Rolle bei der kulturellen Entwicklung und Demokratisierung betont.
Der Gesetzestext präzisiert ausdrücklich den Erhalt der Sammlungen von öffentlichem Interesse als Mission der Museen; diese sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden entweder durch die Dienstleistungen der Museen oder aber für die Öffentlichkeit sonst von Nutzen sein. Die Demokratisierung der Museen ist dabei festgeschrieben, indem den Museen zum einen die Pflicht einer größtmöglichen und gleichberechtigten Zugänglichkeit auferlegt wird, zum anderen durch die Festschreibung, dass Museen Aufgaben der Bildung und der Wissensverbreitung zukommen. Darüber hinaus haben sie ihre Tarifpolitik im Rahmen der allgemeinen Kulturpolitik auszurichten.

2. Es vereinheitlicht den anerkannten Status der Museen unter Beibehaltung von deren Besonderheiten.
In der Tat ist es das erste zwischen verschiedenen Ministerien erarbeitete Gesetz, welches alle Arten von Museen auf den verschiedensten Verwaltungsebenen betrifft. Es definiert hinsichtlich der Statuten und der Sammlungen ein Minimum an Anforderungen (z.B. Schutz der Sammlungen, Zugänglichkeit). Hierdurch sollen ungerechtfertigte Unterscheidungen zwischen von der öffentlichen Hand und von privaten Trägern unterhaltenen Museen beseitigt werden. Ein neu begründeter Hoher Rat der Museen soll in seiner Zusammensetzung von Museen (hinsichtlich fachlicher Ausrichtung und Trägerschaft) reflektieren.

3. Es verbessert den Schutz der Sammlungen.
Im Gesetz wird klar geregelt, dass die Sammlungen nicht (auch nicht in Teilen) veräußert werden können. Insbesondere dürfen keine Geschenke und Vermächtnisse an das Museum sowie keine mit öffentlichen Mitteln erworbenen Objekte veräußert werden. Sollten Objekte aus den Sammlungen ausgesondert werden, so ist hierzu die Zustimmung einer entsprechenden Kommission notwendig. Bei Gefährdungen ist ein sofortiger Transfer der Sammlungen oder von Teilen hiervon an ein anderes Museum mit dem Titel Musée de France vorzunehmen. Festgeschrieben ist zudem die Unverpfändbarkeit, die Unverjährbarkeit und die Unveräußerlichkeit von Sammlungsobjekten im Besitz juristischer Personen des Privatrechts (dies betrifft z.B. Museen von Wirtschaftsunternehmen). Museen erhalten zudem ein (allgemeines) Vorkaufsrecht zugesprochen, von dem sie zur Erweiterung und Arrondierung ihrer Sammlungen Gebrauch machen
können.

4. Es regelt erstmalig genau das Verhältnis zwischen Staat und lokalen Sammlungen.
Absicht des Gesetzes ist eine Dezentralisierung. Die staatliche Kontrolle über die Museen wird auf diejenigen beschränkt, die sich dieser Kontrolle unterwerfen wollen, d.h., die aktiv den Status eines "Musée de France" beantragt und erhalten haben. Hierbei kommt dem Staat weniger die wissenschaftliche und technische Kontrolle zu; er hat vielmehr Beratungsaufgaben. Wichtiger Bestandteil ist auch die Regelung, dass Objekte, die seit vor 1910 im Besitz des Staates sind, in das Eigentum von Gebietskörperschaften übergehen. Dies betrifft mehr als 12.000 Objekte! Gleichfalls geregelt ist der Transfer von Sammlungen oder Teilen hiervon von einer Institution an eine andere.

Letztlich weist das Gesetz auch einen für die Museen sehr wesentlichen fiskalischen Aspekt auf:
Körperschaftspflichtige Institutionen können 90% ihrer Aufwendungen für den Ankauf von Objekten für ein "Musée de France" direkt von ihrer Steuerschuld abziehen (limitiert auf 50% der geschuldeten Steuer), wenn es sich bei dem Erwerb um ein Objekt handelt, welches zum Schutz des nationalen Kulturerbes nicht ausgeführt werden darf.
Institutionen und Privatpersonen können beim Ankauf nicht von einem Exportverbot betroffener Objekte für ein Museum immerhin noch 40% ihrer Aufwendungen hierfür direkt von ihrer Körperschafts- bzw. Einkommenssteuer abziehen.

Welche Voraussetzungen sind nun aber mit der Verleihung des Prädikats "Musée de France" verbunden?
• Das Museum muss im Besitz einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer juristischen Person des Privatrechts ohne Gewinnstreben sein.
• Als Museum im Sinne dieses Gesetzes wird jede auf Dauer angelegte Sammlung von Objekten angesehen, deren Erhalt und Präsentation im öffentlichen Interesse liegt und die der Verbreitung von Wissen, Bildung und dem öffentlichen Vergnügen dient.
• Gemäß Paragraph 2 des Gesetzes muss das Museum seine Sammlungen erhalten, restaurieren, erforschen und bereichern.
• Das Museum ist im größtmöglichen Umfang der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
• Pläne zur (allgemeinen) Bildung konzipieren und so umsetzen, dass möglichst alle Zugang zur Kultur haben, zum Fortschritt der Erkenntnisse und der Forschung sowie zur Verbreitung deren Ergebnisse beitragen

Der Titel wird auf Antrag einer öffentlichen Institution, welche im Besitz des Museums ist, durch Beschluss des zuständigen Ministeriums und aufgrund einer entsprechenden Stellungnahme des Hohen Rats der Museen verliehen.
Ist eine juristische Person des Privatrechts Eigentümer der Sammlung, muss sie
• ein Inventar der Sammlung vorlegen,
• einen Nachweis erbringen, dass die Objekte keiner dinglichen Sicherheit unterworfen sind,
• in ihren Statuten eine Klausel enthalten haben, die eine uneingeschränkte Zuweisung ohne jede Veräußerungsmöglichkeit von Objekten im Wege einer Schenkung, einer Überlassung oder einer Erwerbung mit (Co-)Finanzierung durch die öffentliche Hand sichert.

Die Entscheidung über die Verleihung des Titels sowie das damit geschützte Inventar unterliegen einer Veröffentlichungspflicht.
Verliert der Zustand der Sammlung oder deren Präsentation das öffentliche Interesse, kann der Titel durch den zuständigen Minister aufgrund einer entsprechenden Beurteilung durch den Hohen Rat der Museen entzogen werden.
Nach Ablauf von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Verleihung des Titels kann der Eigentümer selbst die Aberkennung des Titels beantragen. Dies geschieht dann durch den zuständigen Minister. Sollte das Museum Zuschüsse der öffentlichen Hand bekommen haben, ist dies nicht ohne die Zustimmung des Hohen Rats der Museen möglich. Die Aberkennung erfolgt, sobald die Sammlung gemäß den Regelungen in anderen Paragraphen dieses Gesetzes an eine andere Institution mit dem Titel "Musée de France" abgetreten wurde.

Die mit dem Titel "Musée de France" ausgezeichneten Museen profitieren bei ihren Aktivitäten von der Beratertätigkeit und dem Fachwissen der staatlichen Einrichtungen. Sie unterliegen einer Kontrolle durch den Staat im Bezug auf Wissenschaftlichkeit und Technik. Der Staat kann diese durchführen, um festzustellen, dass die Museen ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht werden. Sind die mit dem Titel "Musée de France" ausgezeichneten Museen nicht im staatlichen Besitz, sind vertragliche Vereinbarungen zur Sicherstellung der in Artikel 2 des Gesetzes festgelegten Bedingungen zu treffen.
Geschieht dies nicht innerhalb von vier Jahren ab Verleihung des Titels, kann dieser mit den oben genannten Folgen entzogen werden.

Bemerkenswert sind auch die Bestimmungen in Paragraph 7: Hier ist festgehalten, dass die Eintrittsgebühren so zu bemessen sind, dass möglichst breite Schichten Zutritt haben. Jugendliche unter 18 Jahren haben prinzipiell freien Eintritt in die Dauerausstellungen. Dieser Paragraph 7 regelt auch, dass ein "Musée de France" Einrichtungen des Besucherservices sowie der kulturellen Vermittlung aufweisen müssen, und zwar mit qualifiziertem Personal. Mehrere Museen können aber gemeinsam entsprechende Einrichtungen und personelle Kapazitäten durch Übereinkommen nutzen.
Letztlich ist hier noch Paragraph 10 hervorzuheben. Dieser regelt, dass jegliche Erwerbung zur Bereicherung der Sammlung der Zustimmung eines wissenschaftlichen Beirats bedarf, dessen Zusammensetzung per Dekret geregelt wird.
Letztlich ist noch zu erwähnen, dass das Gesetz bei fälschlicher Verwendung des Titels "Musée de France" eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro vorsieht. Darüber hinaus kann auch eine strafrechtliche Verfolgung erfolgen.

Niederlande
Die Museumsregistrierung in den Niederlanden basiert auf der Nachfrage nach Standards als einem Instrument der Qualitätskontrolle und -verbesserung seitens der Museen selbst. Da es für die niederländischen Museen kein entsprechendes Regelwerk gab, legten der Niederländische Museumsverband und die Niederländische Stiftung Museumsberatung, beide als Repräsentanten der Museen, eine Reihe grundsätzlicher Forderungen fest, die von jedem Museum gleich welcher Art und Größe erfüllt werden müssen. Diese Festlegungen wurden dann 1997 in einer Verordnung für die Museumsregistrierung festgeschrieben. Die Umsetzung und Verwaltung des Registers wurde der Niederländischen Stiftung für das Museumsregister übertragen.

Das entwickelte System versteht sich als ein System der Selbstregulierung, das auf dem Code of Ethics von ICOM aufbaut. Museen beurteilen hierbei auf freiwilliger Basis mit Hilfe eines differenzierten Fragebogens ihr eigenes Erscheinungsbild. Museen, die am oder über dem Minimalstandard agieren, werden in das Register uneingeschränkt aufgenommen. Museen, welche die Standards nicht erreichen, aber die Absicht bekunden, binnen drei Jahren diese zu erreichen, werden zunächst vorläufig registriert.
Sollten keine Aussichten bestehen, dass ein Museum innerhalb dieses Zeitraums den Minimalanforderungen entsprechen wird, kann die Aufnahme auch abgelehnt werden. In der Praxis geschah dies bislang vor allem bei privat geführten Museen, bei denen keine ausreichende Sicherstellung einer Kontinuität bestand.

In den Niederlanden sind Systeme der Selbsteinschätzung in vielen Bereichen verbreitet. Deshalb waren auch die Museen überwiegend positiv gegenüber einem Registrierungssystem eingestellt.

Die Vorteile für die Museen liegen auf der Hand: Mit der Registrierung weist das Museum öffentlich nach, dass es seine Verantwortung als Verwalter des kulturellen Erbes ernst nimmt. Besucher können erwarten, dass in registrierten Museen mindestens grundlegende Serviceangebote für sie sichergestellt sind. Für das Museum selbst ist die Eintragung in das Museumsregister eine Bestätigung seiner Qualifikation. Sie stimuliert Kooperationen und Leihverkehr, auch auf internationaler Basis.
Privatpersonen, die Objekte stiften, hinterlassen oder ausleihen wollen, können sichergehen, dass registrierte Museen damit verantwortlich umgehen: Der Status eines registrierten Museums flößt bei Sponsoren und Zuwendungsgebern Vertrauen ein. Museen werben deshalb auch mit der erteilten Registrierung.
Zum Antrag auf Registrierung berechtigt sind zunächst alle Institutionen, die sich Museum nennen. Diese bekommen von den staatlichen Museumsberatern dann Unterlagen zugeschickt. Beim Ausfüllen der Papiere sind die Berater auf Verlangen gleichfalls behilflich. Auch überprüfen diese die Unterlagen auf Vollständigkeit, bevor sie diese an das Registrierungskomitee weiterleiten. Dieses begutachtet auf kollegiale Art und Weise die Unterlagen und gibt eine Stellungnahme ab. Auf deren Grundlage fällt dann die Entscheidung; eine Einspruchsmöglichkeit hiergegen besteht nicht.
Die Registrierung erfolgt jeweils auf Zeit: Nach fünf Jahren ist eine erneute Überprüfung von Nöten.

Das niederländische System ist eng an das englische Registrierungssystem angelehnt. Insgesamt neun Forderungen müssen erfüllt werden:
1. Eine gesicherte institutionelle Basis. Träger kann öffentliche Hand sein oder eine legale Körperschaft, die jedoch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein darf.
2. Die Nutzung der Sammlung muss gewährleistet sein. Die Objekte darin müssen deshalb entweder Eigentum des Museums oder zumindest Dauerleihgaben sein.
3. Eine stabile finanzielle Basis für die Gewährleistung einer kontinuierlichen Arbeit muss gewährleistet sein.
4. Leitlinien, in denen die Ziele und das Publikum klar definiert werden, müssen in schriftlich fixierter Form vorhanden sein. Dies gilt auch für die Aquisitionspolitik.
5. Ein Bestandsverzeichnis muss als Minimalanforderung vorhanden sein.
6. Das Museum muss Verantwortungsbewusstsein für die Sammlung nachweisen (Schutz der Sammlung: Klima, Licht, Schmutz, Sicherheit etc.).
7. Das Museum muss entweder selbst Forschung betreiben oder aber zumindest seine Sammlungen der Forschung zur Verfügung stellen.
8. Zugänglichkeit muss gewährleistet sein: an mindestens 104 Vor- bzw. Nachmittagen im Jahr muss das Museum geöffnet haben. Je nach Größe der Institution müssen zudem Besucherserviceeinrichtungen vorhanden sein.
9. Das Museum muss qualifiziertes Personal aufweisen. Als qualifiziert gelten auch ehrenamtliche Mitarbeiter, die entsprechende Seminare absolviert haben.
Grundsätzlich muss das Museum seiner Arbeit vollständig den Code of Conduct for Museum Professional Standards zugrunde legen.

Belgien
In Belgien ist zwischen den Gebieten der Französischen, der Flämischen und der Deutschsprachigen Gemeinschaften zu unterscheiden.
Im französischsprachigem Gebiet trat am 1.1.2003 ein Dekret für die Museen in Kraft. Einem eigens eingerichteten Hohen Rat der Museen kommt demgemäss die durchaus ambivalente Aufgabe zu, Regierung und Verwaltung in Museumsfragen zu beraten. Spezielle Regelungen hinsichtlich Qualität und Bewertung von Museen gibt es derzeit (noch) nicht. Immerhin stellt das Dekret eine substanzielle Verbesserung dar: Es ersetzt das in das Jahr 1958 zurückreichende Museumsgesetz, welches weder die spezifischen Funktionen noch eine bestimmte Definition eines Museums beinhaltete und deshalb die wahren Bedürfnisse der Museen weitgehend bei den Arten der Zuwendung außer Acht ließ.

Im Gebiet der flämischen Gemeinschaft wurde bereits in den Jahren 1993 bis 1998 eine neue Museumspolitik eingeführt. Grundlage hierfür bildete die wohl auf alle Länder zutreffende Erkenntnis, dass Museen unterschiedlich hinsichtlich ihrer Art und Größe (kunst- und kunsthandwerkliche, historische, folkloristische, völkerkundliche, wissenschaftliche und technische, thematische), im Hinblick auf die Bedeutung der Sammlungen (international, national, regional, lokal) und ihrer Ausstattung sind. Eine Aufgabenteilung zwischen Trägern und Museumsverwaltung fand in der Regel nicht statt; Museen "laufen", ohne dass kurz-, mittel- oder langfristige Pläne für Weiterentwicklung oder ein Projektmanagement existierten.

Ziel der neuen Museumspolitik war:
• Die Entwicklung einer auf Qualität aufbauenden Struktur für den Museumssektor zu schaffen und die Museen zu klassifizieren.
• Eine höhere Qualität der Museumsarbeit gezielt zu fördern.
• Kooperationen zwischen den Museen selbst sowie zwischen Museen und Schulen, Tourismus- und Kultureinrichtungen anzuregen.
• Die wechselseitigen Beziehungen zwischen Museen und Öffentlichkeit zu verstärken.
Als Resultat dieser Bestrebungen entwickelte man das „Dekret der Regierung von Flandern zur Anerkennung und finanziellen Förderung von Museen“, welches 1996 verabschiedet und in den Folgejahren mehrfach ergänzt wurde. Das Dekret regelt die Anerkennung von Museen und die Gestaltung des gesamten Sektors durch eine Klassifizierung der anerkannten Museen. Je nach Einordnung erfolgt dann die finanzielle Subvention des Museumsbetriebes.

Die eigentliche Umsetzung dieses Dekrets erfolgte erst zwei Jahre später. Die dazwischen liegende Zeit sollte genutzt werden, um die Museen mit den Einzelheiten vertraut zu machen.

Wichtigstes Instrumentarium zur Umsetzung der im Dekret genannten Ziele ist die Anerkennung nach erfolgter Museumsbeurteilung. Im Gesetz werden hierfür acht Anerkennungskriterien genannt:
1. Die Erfüllung der Definitionskriterien für Museen nach ICOM.
2. Die Festlegung von kulturellen und wissenschaftlichen Zielen in der Museumspolitik in einem Leitlinienpapier; eine Weiterentwicklung muss dabei als Ziel festgelegt sein.
3. Die Erfüllung der vier Basisfunktionen eines Museums: Sammeln, Bewahren, Dokumentieren, Vermitteln.
4. Das Erbringen eines Nachweises, dass die Sammlungen von musealem Wert sind.
5. Der Nachweis, dass das Museum genügend Garantien besitzt, um auch in der Zukunft Bestand zu haben: eine gesicherte Trägerschaft, der Besitz eines geeigneten Gebäudes oder Raumes, eine geeignete Infrastruktur, ausreichende Mittel etc.
6. Der Nachweis, dass das Museum über eine angemessene Belegschaft mit einem ausreichenden Ausbildungsgrad verfügt (Anforderung an Museen von nationaler Bedeutung: von einer qualifizierten Person in Vollzeit geleitet und mindestens vier in Vollzeit beschäftigte Belegschaftsmitarbeiter).
7. Der Nachweis, dass das Museum publikumsorientiert ist, d.h. an mindestens 150 Tagen im Jahr zugänglich ist, und zwar an mindestens einem Wochentag und mindestens einem Tag am Wochenende.
8. Der Nachweis, dass der allgemein akzeptierte Ehrenkodex für Museumsberufe respektiert wird, wobei dieser Punkt auch satzungsmäßig festgeschrieben sein muss.

Das Gesetz sieht auch vor, dass die Anerkennung auch bei einer Kooperation von Museen erfolgen kann, wenn die strukturelle Zusammenarbeit als Ganzes auf mindestens fünf Jahre angelegt ist. Ziel hierbei ist die Förderung eines Zusammenschlusses kleinerer Museen zu einer auf Dauer funktionsfähigen Institution oder deren Zusammenarbeit mit einer funktionalen, auf Dauer ausgerichteten Institution.
Des Weiteren sind die Museen gleichfalls eingebunden in das staatliche, im Grundgesetz der Flämischen Gemeinschaft verankerte Qualitätssicherungsprogramm für flämische Behörden. Servicequalität wird dabei als „das harmonische Erfüllen oder Übertreffen der Erwartungen der Kunden/Zielgruppen, der politischen Entscheidungsträger, der Kundenorganisationen, der Mitarbeiter und der Gesellschaft“ definiert. Für den Museumssektor gibt es hier bislang noch keine festgelegte Definition der Qualität; die Diskussionen hierüber laufen jedoch auf eine Verbesserung des Museumsangebotes und auf eine stärkere Professionalisierung hinaus.
Die geforderten Kriterien zielen zum einen auf eine Verbesserung der wesentlichen kulturellen Qualität eines Museums ab, d.h. was es anbietet und was es leistet.
Des weiteren beziehen sich einige Anerkennungskriterien auf die Organisation und das Management des Museums.
Grundprinzip des Anerkennungsverfahrens ist es, dass das darum ersuchende Museum selbst in einem Bericht aufzeigt muss, dass und wie es die Kriterien erfüllt. Es wird erwartet, dass ein tragfertiges Konzept mit Visionen und Zielen vorgelegt wird sowie ein Strategiepapier, welches aufzeigt, wie diese Ziele schrittweise auch erreicht werden können. Ohne diese Basis kann das Verfahren nicht eingeleitet werden.
Zwingend notwendig ist auch, dass seitens der Museumsleitung klare Vorstellungen von der Sammlungspolitik, den Zukunftsperspektiven und der Organisation entwickelt werden. Dies gibt der Museumsleitung eine einzigartige Gelegenheit, die zurückliegende Entwicklung zu analysieren und zu überdenken. In diesem Punkt überschneidet sich das Modell komplett mit dem Grundprinzip der Qualitätssicherung, welches ebenfalls auf einer Selbstbewertung beruht.

Entspricht das um die Anerkennung ersuchende Museum den oben genannten acht Kriterien, erfolgt die Klassifizierung in eine von drei Ebenen: die Basisebene, die regionale Ebene oder die nationale Ebene.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Hierarchie, denn auch Museen der Basisebene haben durch die erfolgte Anerkennung nachgewiesen, dass sie hohe Qualität bieten. Die Einteilung bezieht sich lediglich auf die kulturhistorische Bedeutung der Sammlungen sowie auf die Art, wie dieser Bedeutung Rechnung getragen wird. Damit verbunden ist auch das Ansehen des Museums.
Die Anerkennung wird im Prinzip auf unbegrenzte Zeit erteilt. Dennoch muss das anerkannte Museum alle fünf Jahre erneut eine komplette Darstellung der Museumspolitik einreichen. Zudem muss jährlich ein Bericht über erzielte Fortschritte sowie ein inhaltlicher und ein finanzieller Jahresbericht erstellt werden.

Was haben nun die Museen von der Anerkennung?
• Anerkannte Museen auf nationaler Ebene erhalten von der flämischen Gemeinschaft, anerkannte Museen auf regionaler Ebene von den eingebundenen Provinzen Betriebsmittelzuschüsse für einen Kern der Belegschaftsmitglieder. Hierfür steht eine feste Summe zur Verfügung, die gemäß den Haushaltsmitteln und der Anzahl der anerkannten Museen verteilt wird. In der Regel beträgt dieser Zuschuss aber weniger als 5% der Arbeitskosten eines Museums.
• Zusätzlich können anerkannte Museen Projektmittelzuschüsse beantragen, die bevorzugt für Maßnahmen der Qualitätssicherung bewilligt werden.
• Letztlich profitieren anerkannte Museen auch von dem gegenüber der Öffentlichkeit und privaten Geldgebern erworbenen Image. Die Anerkennung bildet einen deutlichen Nachweis ihrer Qualität; sie hebt das Ansehen und erleichtert die Einwerbung von Drittmitteln.

Spanien
In Spanien ist auf nationaler Ebene eine Generaldirektion der Museen in Madrid angesiedelt. Diese steht jedoch nicht unmittelbar mit den Museen vor Ort in Kontakt.
Darüber hinaus gibt es eine "Organisation der spanischer Museen", eine Organisation auf freiwilliger Basis, nicht unähnlich der American Association of Museums. Zu dieser Organisation mit ca. 100 Mitgliedern haben sich die wichtigsten Museen zusammengeschlossen. Will ein Museum hierin aufgenommen werden, bedarf es der Zustimmung der Generaldirektion der Museen.
Das Kultusministerium in Spanien bereitet ebenfalls ein Gesetz zum Schutz des kulturellen Erbes vor. Vertreter der autonomen Regionen können hierbei Empfehlungen abgeben; sie sind deshalb mittelbar im Meinungsbildungsprozess integriert.
Diese Bestrebungen auf nationaler Ebene gaben gleichfalls Anstöße für entsprechende Initiativen in den
autonomen Regionen.

Die autonome Region Katalonien hat 1990 ein eigenes Museumsgesetz erlassen. Hierin wird ein Register der Museen festgeschrieben. Dieses Register ist gleichzeitig ein Instrument der Akkreditierung. Museen, welche die im Gesetz festgelegten Kriterien erfüllen, werden in das Register eingeschrieben. Institutionen, die den Kriterien nicht entsprechen, werden "museografische Sammlungen" genannt, dürfen sich aber nicht mehr mit dem Titel Museum bezeichnen*. Die Zahl dieser museografischen Sammlungen beträgt derzeit ca. 250. Mittelzuwendungen der Autonomen Regierung (Generalidad) werden nur registrierten Museen gewährt; die Sammlungen werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Als Kriterien für die Registrierung sind geregelte permanente Öffnungszeiten, aber auch qualifizierte Mitarbeiter, die Qualität der Dokumentation und des Services gegenüber Besuchern zu nennen.
1993 waren nur 43 Museen registriert, 1989 bereits 130. Das Register wird permanent überprüft; die registrierten Museen werden jährlich inspiziert.
Da alle Institutionen bestrebt sind, in das Register eingetragen zu werden bzw. die Kriterien zu erfüllen, um die Einschreibung beibehalten zu können, hat sich auf regionaler Ebene quasi durch die Hintertür ein Akkreditierungssystem etabliert.

In der Region Aragon wird gleichfalls ein Museumsgesetz angestrebt. Dort gibt es neben einem größeren, eine Vielzahl von Aspekten abdeckenden Museum in Zaragossa nur eine Vielzahl kleinerer, zumeist erst in jüngerer Zeit gegründete oder noch in Gründung befindlicher Museen. Sie sind - Dank dem Enthusiasmus ihrer zumeist ehrenamtlichen Betreuer und Trägervereine – nahezu alle auf neuem Stand. Aber viele haben große Schwierigkeiten, überhaupt zu überleben oder regelmäßige Öffnungszeiten anzubieten; ihnen allen ist ein Mangel an finanziellen Mitteln und qualifizierten Mitarbeitern gemeinsam. Viele haben auch nur eine sehr begrenzte Sammlung - ein weiterer bei einer Akkreditierung zu berücksichtigender Faktor. Es bleibt abzuwarten, welche Wege dort künftig beschritten werden.

Kroatien
Derzeit ist bislang in Kroatien noch kein Akkreditierungssystem etabliert. Dennoch ist festzustellen, dass die Museen dort einen beachtenswert hohen Standard erreicht haben. Speziell die Kollegen in den Regional- oder Lokalmuseen sind intensiv bemüht, das bestmöglichste aus ihren Institutionen zu machen.
Dies geschieht allerdings nicht von ungefähr: Auf Verordnungsbasis sind in Kroatien alle Museen gehalten, gewisse Anforderungen zu erfüllen. Diese beziehen sich in erster Linie auf geeigneten Arbeitsbedingungen: Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter im Bezug zu Bedeutung und Aufgaben des Museums, Ausstattung, Räumlichkeiten, Finanzierung. Allein schon vor diesem Hintergrund haben die Museen genügend Argumentationsgründe, um seitens der Träger eine entsprechende Ausstattung einzufordern.
Alljährlich findet zudem in Dubrovnik die Tagung "The best in Heritage" statt (vgl. www.thebestinheritage.com). Dort werden erfolgreiche, ausgezeichnete Beispiele von Museumsarbeit vorgestellt und von den "Erfindern" erläutert. Teilnehmern dieser Tagung steht es frei, die dort erläuterten "best practice"-Beispiele auf die eigene Situation anzupassen und für die eigene Arbeit umzusetzen.

Slowenien
Auch in Slowenien etabliert sich ein Qualifizierungssystem für Museen. Nach langen Diskussionen trat dort 2004 ein Gesetz in Kraft, welches grundsätzliche Anforderungen, Standards und Normen gewährleisten soll. Derzeit ist die Umsetzung noch in der Diskussion. Dennoch besteht Einigkeit dahingehend, dass den Museen eine klare Aufgabenstellung (mission statement) und eine eindeutig ausformulierte Sammlungsstrategie in schriftlicher Form zu Grunde liegen muss.

Deutschland
Auch in Deutschland ist mittlerweile die Erkenntnis gewachsen, dass Qualitätsstandards für Museen durchaus hilfreich bei der Arbeit sein können. Tagungen des Deutschen Museumsbundes und regionaler Museumsämter zu dem Thema haben das Bewusstsein geschärft, führten bislang aber noch nicht zu konkreten Ergebnissen. Zwar veröffentlichten ICOM Deutschland und der Deutscher Museumsbund 2006 gemeinsam Standards für Museen (online unter: www.icom-deutschland.de/docs/ Standards_fuer_Museen_2006.pdf), jedoch sind diese nicht allgemein verbindlich und haben bislang auch noch nicht zu einem entsprechenden Registrierungsverfahren geführt.
Schwierigkeiten liegen allein schon in der Tatsache begründet, dass es in Deutschland keine verbindliche Definition von Museen gibt. So mussten auch diese Standards auf die Minimaldefinition "[Ein Museum ist eine] gemeinnützige, ständige, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung, im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken materielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt" zurückgreifen. In der Praxis wird weiterhin nicht zwischen Museum und Sammlung unterschieden.
Schon frühzeitig strebten aber bereits einige Häuser Maßnahmen der Qualitätssicherung für sich an. Die meisten reflektierten hierbei auf die Industrienormen ISO 9000ff., z.B. das Bergbaumuseum Bochum. Diese Normen fordern aber nur die Einführung eines Organisationsrahmens und damit verbunden eine Standardisierung der Arbeitsläufe, also Organigramme und Festlegung von Zuständigkeiten. Für größere Häuser mag dies auch durchaus sehr sinnvoll sein. Für die meisten Museen jedoch, eben gerade die Vielzahl der kleineren, erscheint mir dieses Verfahren aber eher ungeeignet, da es lediglich zu einer totalen Bürokratisierung führt und an den eigentlichen Bedürfnissen vorbeigeht.

In der Bundesrepublik bildete Rheinland-Pfalz den Vorreiter bei der Einführung von Museumsstandards. 2004 wurden dort erstmals Kriterien für Qualitätsstandards in Museen als Basis für ein erstes, auf drei Jahre angelegtes Registrierungsverfahren formuliert. Beim Start 2005 nahmen zwölf Museen teil. Diese durchliefen mit Unterstützung des Museumsverbands eine Phase der Selbstevaluation. Die abschließende Beurteilung erfolgte durch ein Gremium aus den Vorstandsmitgliedern des Verbandes und externen Experten.

Jüngst wurde auch in Niedersachsen und Bremen ein erster Versuch einer Registrierung gestartet
(www.museumsregistrierung.de). Als Ausgangsbasis dienen hier die Standards für Museen. Die Registrierung bietet nun den Museen an, sich die Erfüllung der Standards von unabhängiger Seite bestätigen zu lassen.
Sinn und Zweck dieses Unterfanges ist es, die Museen bei ihrer weiteren Entwicklung zu stützen und ihnen transparente, allgemein anerkannte Kriterien für ihre Qualitätsarbeit zu bieten. Neben der Förderung einer Zusammenarbeit und einem Austausch zwischen den einzelnen Häusern bietet das Programm aber auch eine qualifizierte Beratung, Weiterbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter sowie Handreichungen für die praktische Arbeit. Ganz nebenbei finden die registrierten Museen auch in der Öffentlichkeit verstärkte Beachtung.

Die Registrierung der Museen wird hier als kontinuierlicher Prozess, als ständige Aufgabe zur Wahrung und Steigerung der Qualität der Museumsarbeit gesehen, wobei die beteiligten Museen in eine Art Kreislauf der kontinuierlichen Qualitätssteigerung und -sicherung eintreten. Die teilnehmenden Häuser werden fachlich mit einem abgestimmten Fortbildungsprogramm begleitet und können spezielle Beratungsangebote hierzu nutzen. Ziel ist eine langfristige Qualifikation und Vertiefung der Kontakte zwischen den Teilnehmern, sowie die Förderung der Zusammenarbeit und des Austausch untereinander.

Warum ist ein Akkreditierungsprogramm sinnvoll?
Ein Akkreditierungsprogramm gibt dem Museum einen Anstoß,
• seinen aktuellen Status quo zu erfassen;
• eventuelle Schwachstellen in Sammlung, Verwaltung, Management etc. zu erkennen und zu beseitigen
• sich bietende Chancen wahrzunehmen;
• eine gesicherte Datenbasis für anfallende Entscheidungen zu gewinnen;
• Überlegungen anzustellen, in welche Richtung man sich fortentwickeln möchte.
Des weiteren bietet es den Museen die Chance, eine solide, publikumsorientierte Arbeit und damit ordnungsgemäße Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel sowohl der Öffentlichkeit als auch politischen Entscheidungsträgern, potentiellen Förderern und Sponsoren gegenüber nachzuweisen.

Auf die Frage, welches Modell wohl für die jeweilige Situation das beste wäre, gibt es keine allgemein verbindliche Antwort. Aus den oben vorgestellten Systemen käme meiner Einschätzung am ehesten eine Synthese in Frage, die Elemente aus den unterschiedlichen Ansätzen in sich vereint.
Auf jeden Fall sollte aber die Registrierung auf freiwilliger Basis erfolgen, eine Selbstevaluation voraussetzen und Anregungen geben, für das teilnehmende Museum einen speziellen Entwicklungsprozess in Gang zu setzen.

Vernünftig erscheint es mir auch, den Begriff Museum für diejenigen Einrichtungen zu schützen, die diesen Anforderungen entsprechen, und diese somit klar von gewerblichen Unternehmungen abzugrenzen.
Institutionen, die den ICOM-Anforderungen (noch) nicht entsprechen, aber dennoch keine Gewinnabsicht verfolgen, kann in Anerkenntnis ihrer Bemühungen der Status einer musealen Sammlung verliehen werden.
Sinnvoll erscheint mir auch die Übernahme von Elementen des neuen Museumsgesetzes in Frankreich zu sein, z.B. die steuerlichen Regelungen.
Es liegt aber auch an den Museen selbst, hier ein auf die jeweiligen Verhältnisse in ihrem Land/ihrer Region abgestimmtes Modell zu entwickeln und zu erproben!

Text: Dir. Rainer Hofmann M.A., Fränkische Schweiz-Museum, Vorstandsmitglied ICOM Deutschland seit 2005

Literatur:
HAGEDORN-SAUPE, M., ERMERT, A. (Hg.),
A Guide to European Museum Statistics. Materialien aus dem Institut für Museums-kunde – Sonderheft 3 (Berlin 2004);
www.culturaincifre.istat.it/sito/musei/Guide_to_European_Museum.pdf

MANNEBY, H., HADJINICOLAOU, T. (Ed.), Museums accreditation. A quality proof for Museums. Proceedings of the Annual Meeting of ICR in Athens 1999 (Bayreuth 2000).

MANNEBY, H., PRASCH, H., HOFMANN, R. (Ed.), Guidelines to improve museum quality and standards. Proceedings of an ICR Project 1999-2002 (Bayreuth 2003).

MANNEBY, H., PRASCH, H., HOFMANN, R. (Hg.), Leitfaden zur Verbesserung von Qualität und Standards in Museen (Bayreuth 2005).

www.icom-deutschland.de/docs/Standards_fuer_Museen_2006.pdf
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