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| neues museum - 2005/3 Thema: Provenienzforschung & Restitution |
| "Ist die Herkunft zweifelsfrei?"* Restitution und Provenienzforschung im Landesmuseum Joanneum in Graz Karin Leitner Als am Beginn des Jahres 1998 zwei Bilder von Egon Schiele in New York aus der Sammlung Leopold beschlagnahmt wurden, war vielen Museumsmitarbeitern in Österreich wohl noch nicht bewusst, welche Auswirkungen dies teilweise auf die eigene Arbeit haben wird. Kunsthistoriker, deren historischer Arbeitsschwerpunkt bisher z.B. das Mittelalter oder das Barock waren, setzten sich nun intensiver mit der Geschichte des Zweiten Weltkrieges und der Zeit danach auseinander. Historiker, die sich zeitgeschichtlich spezialisiert hatten, beschäftigten sich vermehrt mit Kunst. Bei vielen Fragen konnten und können die Geisteswissenschafter nicht alleine zu einer Lösung kommen, also wurden auch Juristen miteinbezogen. Ein interdisziplinäres Netzwerk an Fachleuten entstand, welches international zusammenarbeitet. Besonders die Gruppe der deutschen Provenienzforscher veranstaltet jährlich Arbeitstreffen, währenddessen man sich über einzelne Fälle, methodische Ansätze und allgemeine Probleme austauschen kann.
1938-1945: "Sicherstellungen", Beschlagnahmungen und Verteilung von Kunstwerken Die durch das NS-Regime rechtlich legal unterstützten Verfolgungen von Juden und verschiedenen Randgruppen ermöglichten den offiziellen Behörden durch sogenannte "Sicherstellungen" den Zugriff auf namhafte Sammlungen wie z.B. die der Familien Alphons und Louis Rothschild, Oskar Bondy oder Rudolf Gutmann. Die eingezogenen Privatsammlungen wurden in Wien in einem "Zentraldepot" für beschlagnahmte Kunstgegenstände aus jüdischem Besitz in der Neuen Burg (Hofburg) gelagert. Adolf Hitler suchte teilweise persönlich Objekte für sein Vorhaben das "Führermuseum" in Linz aus, bzw. setzte Fachleute für diese Auswahl ein. Was nicht den Kriterien der Linzer Sammlung entsprach, wurde an insgesamt 21 österreichische Museen und Bibliotheken verteilt vom Kunsthistorischen Museum und der Österreichischen Galerie in Wien angefangen bis hin zu allen Landesmuseen und der Nationalbibliothek in Wien (BRÜCKLER 1999, 13-30). Das Landesmuseum Joanneum in Graz erhielt auf jener Liste der Museen, an welche beschlagnahmte Sammlungen vergeben wurden, die Nummer XV. Diese Zahl stand oft auch als Kürzel für das "Gaumuseum". Man lud die Museumsleiter ein, die Werke zu besichtigen und ihre Erwerbungswünsche bekannt zu geben. Diese Wunschlisten wurden in der Zentralstelle für Denkmalschutz gesammelt und die Zuweisungen vom Führer entschieden. Dabei kam es zu teilweise heute noch nachlesbaren, heftigen Wortmeldungen, da sich manche Museumsleiter um Objekte förmlich stritten. Dies konnte u.a. so weit gehen, dass sogar der Vorschlag gemacht wurde, eine Tapisserie auseinander zu schneiden, um zwei Museumsleiter zufrieden zu stellen. Von der Ausführung dieses Vorschlages sah man glücklicherweise ab. Der Großteil der auf diese Art für das Joanneum zu verzeichnenden Neuzugänge während der Kriegszeit erfolgte aus Wien. Zum Gau Steiermark zählte zu dieser Zeit auch das südliche Burgenland, in welchem sich die jüdischen Gemeinden von Rechnitz und Güssing befanden. Aus nachweislich vier jüdischen Güssinger Familien gelangten Objekte in das Landesmuseum Joanneum. Als Reaktion auf die neuen Möglichkeiten wurde in das steirische Budget ein jährlich wiederkehrender Kredit, der sogenannte "Judenkredit", eingerichtet. Dieser sollte sich "auf die Aktion der Verwertung des beschlagnahmten jüdischen Kunstbesitzes" beschränken. Karl Garzarolli-Thurnlackh bekam jedoch vom Reichsstatthalter der Steiermark die offizielle Erlaubnis, "den vorgesehenen Betrag ... nicht nur zur Erwerbung eines jüdischen Kunstbesitzes, sondern [auch] zum Ankauf von mittelalterlichen Plastiken zu verwenden." (Korrespondenz im Steiermärkischen Landesarchiv). Das heißt für die Recherchen heute, dass die Ankäufe über den Judenkredit nicht unbedingt Objekte aus jüdischem Besitz sein müssen. In diesen Jahren wurden zahlreiche Dienstreisen von Graz nach Wien unternommen. Das Material aus den beschlagnahmten Sammlungen war so umfangreich, dass in Wien im 13. Bezirk eigens eine Wohnung angemietet werden musste. Diese diente "zur Deposition von Gemälden, von aus Judenbesitz erworbenen Kunstwerken, zur Unterbringung des Verpackungsmaterials nicht nur während Transportsperren, sondern ständig, ... im Dachgeschoß 2 Mansardenzimmer mit Vorraum, davon eines als Schlafraum für Grazer Museumsbeamte, die bei Dienstreisen in Wien weilen" (Korrespondenz im Steiermärkischen Landesarchiv; DANZER JÄGER LEITNER 2000). Im März 1942 erfolgte der erste Fliegeralarm in Wien. Für die Museen begann eine aufwendige Bergung der Sammlungen. Das Inventar des Landesmuseums Joanneum wurde an 14 verschiedenen Orten in der Steiermark verlagert. Zur Restitution in der Nachkriegszeit Nach Kriegsende im Mai 1945 war für die alliierten Stellen und die österreichischen Beamten neben vielen anderen Aufgaben auch die Klärung der Besitzverhältnisse für Kunstobjekte eine wichtige Arbeit. Das erste Rückstellungsgesetz trat am 26. Juli 1946 in Kraft. Zahlreiche Novellierungen und Ergänzungen führten bis zum siebenten Rückstellungsgesetz am 14. Juli 1949. Die Besitzer bzw. Erben mussten von sich aus aktiv werden und selbst um eine Rückstellung ansuchen. Aufgrund der Vermögensentziehungs-Anmeldeverordnung waren die Inhaber von entzogenem Vermögen, d.h. in diesem Fall das Landesmuseum Joanneum, aufgefordert, dem Magistrat die während des Krieges aus beschlagnahmten Sammlungen erworbenen Objekte bekannt zu geben. In der Nachkriegszeit wurden ca. 95% der unrechtmäßig erworbenen Kunstwerke aus dem Landesmuseum Joanneum restituiert im Hause verblieben teilweise "erpresste bzw. abgezwungene" Widmungen (der Besitzer erhielt die Ausfuhrgenehmigung für seine Sammlung, wenn er ausgesuchte Stücke österreichischen Museen widmete) und sog. "herrenloses Gut", für das niemand angesucht hatte. Zur Restitution seit 1998 Im April 1998 wurde im Landesmuseum Joanneum aus Mitarbeitern von drei Abteilungen ein Arbeitskreis mit dem Titel "Erwerbungen und Rückstellungen aus jüdischem Besitz 1938-1955" gebildet. Nach ersten Recherchen lag anlässlich des Stiftungstages im November 1998 ein Zwischenbericht vor, der v.a. zeigte, dass die notwendige intensivere Forschung nur mit zusätzlichem Personal bewältigt werden kann. Im darauffolgenden Jahr wurden zwei weitere Kunsthistoriker für ein halbes Jahr angestellt und auf Wunsch der Landesregierung bis Ende des Jahres 1999 ein Forschungsbericht (ca. 400 Seiten) erstellt. Am 14. März 2000 beschloss der Steiermärkische Landtag das Landesverfassungsgesetz zur Rückgabe fraglicher Erwerbungen aus jüdischem Besitz. Die erste in diesem Zusammenhang stehende Rückstellung erfolgte noch in demselben Monat, am 31. März, an die Erben nach Alphons Rothschild. Seit diesem Zeitpunkt wurden insgesamt 23 Werke (Gemälde, Kunstgewerbliche Objekte und Münzen) an neun Erben ausgehändigt. Die genaue Liste ist unter www.museum-joanneum.at unter der Rubrik Restitution nachzulesen. Das Landesmuseum Joanneum war das erste österreichische Museum, das Gegenstände mit zweifelhafter Herkunft ins Internet stellte und auf diesem Weg um Mithilfe bei den Forschungen bat. Es folgten Internetkooperationen mit den größten europäischen Datenbanken www.lostart.de und www.lootedart.com. Erste Restitutionsfälle waren in der Neuinterpretation (erpresste Widmungen) seit 1998 leichter zu erforschen und abzuschließen. Sammlungen wie die der Familie Rothschild waren von jeher gut dokumentiert. Mit fortschreitender Zeit werden die einzelnen Aufarbeitungen schwieriger somit die Erfolge von abgeschlossenen Fällen geringer. Derzeit geht es aber teilweise um unbekannte Familien, die vielleicht drei, vier oder fünf Gemälde besaßen. Auch ihnen muss ihr rechtmäßiges Erbe zugestellt werden. Der gute Wille zu einer raschen Abwicklung einer Restitution scheitert oft an der komplizierten Erbnachfolge, die wiederum mit aufwendigen Rechtsgutachten durchleuchtet werden muss. Teilweise handelt es sich bereits um die dritte Generation nach den Eigentümern, deren Besitz beschlagnahmt wurde. Viele der heutigen Erben leben außerhalb von Österreich. Eine große Hilfe zur Erforschung der Erbnachfolge stellt einerseits die sogenannte Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien dar, andererseits der sogenannte Nationalfonds. Provenienzforschung am Landesmuseum Joanneum Graz Das Problem der Identifizierung von Graphikblättern aus beschlagnahmten Privatsammlungen Der Vorfall in New York am Anfang des Jahres 1998 ließ eine neue Disziplin entstehen: die Provenienzforschung. Es wurde zwar vorher schon bei Ankäufen darauf geachtet, woher ein Objekt kommt; die weiterzurückreichende Provenienz wurde aber oft vernachlässigt. Nun gilt es, die bereits vorhandenen Sammlungen unter diesem Aspekt aufzuarbeiten. Dafür ist aber eigenes Personal notwendig. Sammlungskuratoren, deren Arbeit laufende Projekte wie Ausstellungsvorbereitungen, Kooperationen mit verschiedenen anderen Institutionen, Vermittlungsarbeit etc. ist, können nicht zusätzlich eine systematische Aufarbeitung des Bestandes leisten. Leider haben die wenigsten Museumsverantwortlichen ein offenes Ohr für zusätzliches Personal, das an einem eher unattraktiven Thema arbeitet. In Deutschland gibt es noch wesentlich weniger Stellen als in Österreich, und diese sind befristet. Im folgenden wird die Provenienzforschung für einen Sammlungsbereich innerhalb des Landesmuseum Joanneum vorgestellt. Die Autorin ist halbtags als Kuratorin für das sogenannte Kupferstichkabinett der Alten Galerie tätig und halbtags für die Koordination der Provenienzforschung und die Abwicklung der Restitutionen im Landesmuseum Joanneum. Zur Zeit lassen sich die Aufgaben der zwei Halbtagesstellen gut miteinander verbinden. Unter den Anfragen bezüglich Rückgabewünschen erreichen das Museum immer wieder Nennungen von Arbeiten auf Papier. So werden z.B. in der Abschrift des Inventars der Sammlung Rudolf Ernst aus den Restitutionsmaterialien des BDA-Archivs in Wien u.a. folgende Angaben gemacht: Waterloo, Radierung, Landschaft, ca. 15 x 25 cm; Aldegrever, 6 Blatt; Lukas van Leyden, 6 Blatt usw. Es versteht sich von selbst, dass diese Bezeichnungen einen nicht weiterführen: Von Waterloo besitzt die Alte Galerie des Joanneum 137 Blätter, die meisten davon sind Landschaftsradierungen. Von Aldegrever zählt das Inventar der Alten Galerie insgesamt 124 und von Lukas van Leyden 112 Blätter auf usw. Um zumindest für das eigene Haus eine Aussage treffen zu können bzw. den Kreis der "verdächtigen Blätter" enger zu ziehen, ist es notwendig, die Herkunft des Inventars zu überprüfen. Kurze Geschichte des Kupferstichkabinetts Zum besseren Verständnis der unten angeführten Arbeitsschritte sei hier kurz auf die Geschichte des Kupferstichkabinetts eingegangen. Das Landesmuseum Joanneum wurde 1811 vorrangig mit naturwissenschaftlichen Objekten eröffnet. Die erste Erwähnung des Kupferstichkabinetts (graphischen Kabinetts) erfolgte 1887, wo es neben der Landesbildergalerie im sogenannten Wildensteinschen Haus in der damaligen Neugasse (heute Hans-Sachs-Gasse) in Graz untergebracht war. 1895 übersiedelte das Kabinett gemeinsam mit der Gemälde- und Skulpturengalerie in den Museumsneubau der Neutorgasse 45, wo es immerhin mit drei Räumen im ersten Stock bedacht war. Am 26. November 1901, genau neunzig Jahre nach der Gründung des Landesmuseums Joanneum, wurde das sogenannte Kupferstichkabinett von Franz Wibiral als eigene Abteilung eröffnet. Die Sammlung zählte zu diesem Zeitpunkt 12.294 Blätter und vereinte Werke aus der Landesbibliothek, dem Landesarchiv, der landschaftlichen Zeichenakademie (davon allein ca. 8.000 Bl.) und der damaligen Landesbildergalerie an einem Ort. Wibiral schaffte bis 1914 eine Vervierfachung des Bestandes, darunter jedoch angeblich auch viel Wertloses wie Zeitungsausschnitte u.Ä. Trotzdem war sein Engagement für die Graphische Sammlung außerordentlich bemerkenswert. Sein Nachfolger Karl Garzarolli-Thurnlackh sammelte gezielt österreichische Kunst, besonders Druckgraphik österreichischer Barockmeister. 1923 wurde Garzarolli-Thurnlackh nach vier Jahren Leitung des Kupferstichkabinetts zum Leiter der Landesbildergalerie bestellt, wobei nun beide Abteilungen ineinander verschmolzen und die Graphiksammlung neben der Malerei und Plastik des Mittelalters und Barock den dritten großen Schwerpunkt im Hause darstellt. Als 1941 die Landesbildergalerie in Alte und Neue Galerie geteilt wurde, trennte man auch die Graphiksammlung. Seither beherbergt das Gebäude in der Neutorgasse 45 die Werke bis 1800; Blätter des 19. und 20. Jahrhunderts wanderten in das Palais Herberstein in die Sackstraße 16. Zur Zeit wird die Übersiedelung des Kupferstichkabinetts der Alten Galerie nach Schloss Eggenberg vorbereitet. Inventarbücher Das heutige Inventar des Kupferstichkabinetts der Alten Galerie zählt 14.977 Objekte (403 Handzeichnungen, 14.574 Druckgraphiken). Jedes einzelne Werk ist in den vier Inventarbüchern folgendermaßen erfasst: Inventarnummer, Künstler, Titel, (bei Druckgraphiken zusätzlich Entwerfer und Verleger), Technik, Maße, Herkunft und Standort. Bei den Druckgraphiken sind die Nummern bis 12.638 durchlaufend; 1958 wurde in diesem Bereich ein neues Inventarnummernsystem eingeführt: Die Blätter werden pro Jahr gezählt, z.B. 1958/1-725. Die Arbeiten, die seit 1958 ins Haus gekommen sind, haben eindeutige Herkunftsangaben im Inventarbuch. Bei den Graphiken mit den durchlaufenden Nummern ist meistens bei der Herkunft eine alte Inventarnummer angegeben oder auch gar nichts. Die Neuinventarisierung dieser Blätter erfolgte von 1982 bis 1987. Es stellt sich nun die Aufgabe, zu diesen 12.638 Drucken zumindest ein Eingangsjahr sowie einen Vorbesitzer zu eruieren. Eine Art "altes Inventarbuch" ist für die Recherche v.a. in Hinblick auf die Frage der Restitution von großer Bedeutung (Abb. 2): zwei gebundene Bände, die alphabethisch nach Künstlernamen angelegt wurden. Am Anfang hat der Schreiber Hans Tischner vermerkt: "Die Neuaufstellung der graphischen Sammlung des Kupferstichkabinetts wurde von mir am 7. Jänner 1935 begonnen, und mit heutigem Tage beendet. Graz, am 29. Jänner 1937." Dieses Verzeichnis enthält Künstlernamen, eine neu vorgenommene systematische Einteilung ("M" für Moderne, "Gf" für Großformat, "I" für Italiener etc.) und die alten Inventarnummern. Herkunftsangaben wurden leider wieder keine gemacht. Aber immerhin sollte sich nach einer eingehenden Durchsicht der beiden Bände ein Stand der Graphiksammlung von 1937 ergeben. Das heißt, dass die in den beiden Bänden genannten Graphiken für eine Restitution laut Landesverfassungsgesetz vom 14. März 2000 nicht in Frage kommen. Die Tatsache, dass nachträglich weitere Eintragungen eingefügt wurden, erschwert leider die Bearbeitung. Ebenso ist die Abgabe an die Neue Galerie 1941 eingetragen. Man muss sich also bei der Aufarbeitung auf die alten, mit dunkler Tinte geschriebenen Inventarnummern konzentrieren. Die Erstellung einer Konkordanz zwischen alter und neuer Inventarnummer kann nur anhand der alphabetisch geordneten Künstlernamen erfolgen, die auch für das jetzige Inventar in Form von Karteikarten vorhanden ist. Somit ergibt sich eine Lücke der systematischen Aufzeichnungen der jährlichen Neuzugänge zwischen 1937 und 1958. Vereinzelt lassen sich für diese Zeit Eingänge in Inventarheften (Schulhefte) nachweisen; diese wurden aber vielfach überklebt und unleserlich gemacht.
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