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neues museum - 2004/2
Thema: Rechtsformen Österreichischer Museen
Das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek –
Von der nachgeordneten Dienststelle zur eigenen Rechtspersönlichkeit

Gabriele Zuna-Kratky


Das Technische Museum Wien ist weltweit eine der ältesten und traditionsreichsten Einrichtungen, die sich mit der Entwicklung von Technik und Industrie in umfassender Form auseinandersetzt. Bereits bei der Gründung des Museums konnte es auf beachtliche Vorgängersammlungen zurückgreifen, die auch nach der Generalsanierung und Neueröffnung des Hauses im Jahr 1999 zu den Attraktionen zählen.

Beispielhaft sei hier nur das "Fabriksprodukten-Kabinett" erwähnt, von dem ein Teil der Objekte in der neuen Sonderausstellung "massenware – LUXUSGUT" zu sehen ist. Mit der Neuaufstellung der Objekte hat es sich das Technische Museum Wien zum Ziel gesetzt, einer sehr heterogenen Zielgruppe vielfältige und individuelle Zugänge zur Technik zu ermöglichen. Unsere einzigartigen historischen Objekte werden in einen kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext gestellt. Entsprechend unserem gesetzlichen Auftrag wollen wir den Menschen in einer angenehmen und offenen Atmosphäre unterschiedliche Felder der Technik mit zeitgemäßen Präsentationsformen näher bringen und damit aktiv erlebbar machen.


Das Bundesmuseen-Gesetz

Die Wiedereröffnung war aber nicht die einzige Herausforderung im Jahr 1999, in diesem Jahr wurde auch die Ausgliederung des Technischen Museums Wien intensiv vorbereitet. Seit Inkrafttreten des Bundesmuseen-Gesetzes BGBL. I Nr. 142/2000 am 1. Jänner 2000 wurde das Technische Museum Wien in eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechtes des Bundes umgewandelt, wodurch es eigene Rechtspersönlichkeit erlangt hat und aus der direkten Verwaltung des Bundes entlassen ist. Die Bundesmuseen unterliegen zwar weiterhin der Aufsicht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Aufsicht bezieht sich aber auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen.
Die grundsätzlichen Aufgaben des Museums haben sich durch die neue Rechtsform nur unwesentlich geändert, sie wurden gegenüber dem Forschungsorganisationsgesetz in der neuen Museumsordnung sogar noch genauer definiert, wobei die Beratung anderer musealer Einrichtungen als einziger Punkt nicht mehr im Aufgabengebiet enthalten ist. Generell ist es für das Technische Museum Wien schwer, Vergleiche zwischen den rechtlichen Rahmenbedingungen im Normalbetrieb eines Museums zu ziehen, da – wie bereits oben ausgeführt – die Ausgliederung mit der Neueinrichtung zusammenfällt.


Neuregelung der Besitzverhältnisse

Auf Grund der Ausgliederung neu geregelt wurden die Besitzverhältnisse, da es sich vorher immer um Bundesbesitz gehandelt hat, während nun zwischen Besitz und Eigentum jeweils von Bund und Museum zu unterscheiden bzw. differenzieren ist. Laut Bundesmuseen-Gesetz wurden der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes zwar die unbeweglichen und beweglichen Denkmale im Besitz des Bundes zur Erfüllung ihres kulturpolitischen und wissenschaftlichen Auftrags als gemeinnützige öffentliche Aufgabe anvertraut, bleiben aber weiterhin im Eigentum des Bundes. Die erworbenen sonstigen Vermögenswerte sind einschließlich aller zugehörigen Rechte, Forderungen und Schulden auf das Museum übergegangen. Das vom Technischen Museum Wien genutzte Gebäude (Immobilie) wird vom Bund an das Museum vermietet. Die Erhaltung des äußeren Teiles des Gebäudes obliegt dem Bund, für die Sanierung im Inneren ist das TMW selbst zuständig. Zu Unsicherheiten führt bei der Beurteilung der Besitzverhältnisse immer wieder die Frage, welche Neuankäufe in der Schausammlung Mobiliar darstellen, und damit im Eigentum des Museums stehen und welche Objekte der Sammlung zuzurechnen sind, und somit Bundeseigentum begründen. Das Hauptunterscheidungskriterium ergibt sich aus unserer Sicht aus der Sammlungspolitik, wobei keine finanzielle Grenze zwischen Sammlungsinventar und Hausinventar gezogen werden kann, sondern ausschließlich die historische Bedeutung der Objekte für die Aufnahme in das Sammlungsinventar entscheidend ist. D.h., dass auch teure Objekte, die beispielsweise in der Ausstellung als Besucherexperimente (Hands-On) eingesetzt werden, keinerlei historische Bedeutung haben, da sie nur die Funktionsweise von Prinzipien und Objekten erklären sollen und damit am Ende ihrer Lebensdauer ausgeschieden und durch neue Objekte ersetzt werden.


Flexibilisierung beim Einsatz der Budgetmittel

Auf Grund der gesetzlich festgelegten Basisabgeltung des Bundes ist es dem Museum möglich, eine zukunftsorientierte Planung (Dreijahresplanung) vorzunehmen. Diese mittelfristige Planung war früher nicht möglich, da sich die Budgets jährlich änderten und die Höhe erst sehr spät bekannt war. Im Hinblick auf die finanzielle Situation des Museums ist die Flexibilisierung des Einsatzes der Budgetmittel eine der wichtigsten Veränderungen durch die Ausgliederung. Früher war das Budget in einzelne Budgettöpfe (UT3 und UT8) aufgeteilt, die jeder für sich zu verwalten waren. Überschüsse eines Topfes waren daher nicht so ohne weiteres zuzuteilen, selbst wenn es sich um dringend notwendige Maßnahmen handelte. Die zuständige Bundesministerin ist dazu verpflichtet, die besondere Zweckbestimmung des Museums bei der Zuteilung der Basisabgeltung zu berücksichtigen. Das Museum kann ab 1. Jänner 2000 in Abstimmung mit dem Kuratorium eigenständig über die schwerpunktmäßige Planung und den Einsatz der Budgetmittel entscheiden. Dieser Vorteil zeigt sich auch in der Personalpolitik, Ausstellungspolitik und bei den sonstigen Aktivitäten des Museums.
Die Geschäftsführung ist zu einer möglichst zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Gebarung verpflichtet, hat jedoch auch den Controllingvorgaben des BMBWK und BMFin zu entsprechen. Nach den Maßstäben der Privatwirtschaft wird ein Jahresabschluss erstellt , der von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss. Die Entlastung des Geschäftsführers erfolgt – nach Genehmigung durch das Kuratorium – durch das Finanzministerium und durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.


Ausblick

Aus der Ausgliederung ergeben sich auch die meisten organisatorischen Veränderungen, wobei aber auch einige Veränderungen auf neue Anforderungen unserer Besucher und Kooperationspartner zurückzuführen sind (eigenes Controlling, eigenes Marketing). Eine der wesentlichsten Veränderungen ist die Kontrolle durch ein Kuratorium, das die Funktion eines Aufsichtsrates erfüllt, und dem vierteljährlich zu berichten ist.
Aus Sicht des Technischen Museums Wien lässt sich noch nicht abschätzen, ob alle Möglichkeiten der neuen Rechtsform wirklich in nächster Zeit genutzt werden können, da der Reorganisationsprozess noch nicht abgeschlossen ist.

Text: Dir. Dr. Gabriele Zuna-Kratky, Technisches Museum Wien
Foto: Technisches Museum





Das Landesmuseum Kärnten als öffentlich-rechtliche Anstalt

Friedrich W. Leitner

Wie viele öffentliche Museen Österreichs ist auch das Landesmuseum Kärnten in Klagenfurt aus den Sammlungen wissenschaftlicher Vereine hervorgegangen. Nach verschiedenen Bestrebungen zur Errichtung eines Landesmuseums, welche bis 1820 zurückreichen, bedeutete im Wesentlichen jedoch erst die Gründung des Geschichtsvereines für Kärnten im Jahre 1844 und die des Naturwissenschaftlichen Vereines für Kärnten im Jahre 1848 gleichzeitig auch den Beginn der systematischen musealen Sammeltätigkeit in Kärnten, da beide Vereine von Anbeginn ihre Aufgabe nicht nur in der wissenschaftlichen Pflege kultur- und naturhistorischer Fachbereiche sahen, sondern darüber hinaus vornehmlich das Ziel anstrebten, Sammlungen anzulegen und aufzubauen, eine Tätigkeit, die somit zu unmittelbarem Ursprung und Entwicklung eines Kärntner Landesmuseums führte.

Im Jahre 1884 wurden die, inzwischen zu großem Umfang gediehenen Sammlungen der beiden Vereine, in das während der Jahre 1879 bis 1883 in klassizierendem barocken Stil nach den Plänen von Gustav Gugitz errichtete und von der Kärntner Sparkasse den wissenschaftlichen Vereinen gewidmete Gebäude des nunmehr auch so benannten „Landesmuseums für Kärnten" übertragen und dort neu aufgestellt. Im Jahre 1925 wurde durch die Kärntner Landsmannschaft im selben Gebäude das "Kärntner Heimatmuseum" eröffnet, nachdem bereits 1922 dieser Verband seine Absicht bekundet hatte, ein volkskundliches Museum zu schaffen. Nach 1945 kamen die Sammlungen in den Besitz des Landes Kärnten, welches auch das im Kriege zerstörte Museumsgebäude wieder aufbaute und für die einzelnen Museumsabteilungen hauptamtliche wissenschaftliche Kustodenstellen einrichtete, wodurch das Landesmuseum Kärnten zu einem wissenschaftlichen Institut des Landes wurde. Heute sprechen wir von den Kärntner Landesmuseen, da zahlreiche Außenstellen (Archäologischer Park Magdalensberg, Römermuseum Teurnia, Wappensaal des Landhauses, Möbelmuseum in Maria Saal, Kärntner Botanikzentrum (mit Landesherbar und Botanischem Garten) in Klagenfurt zum Stammhaus "Rudolfinum" dazugehören.


Die aktuelle Rechtsform

Der Kärntner Landtag hat mit einem Gesetz vom 9. Juli 1998 – genannt das Kärntner Landesmuseumsgesetz (K-LMG) – einstimmig beschlossen, das Landesmuseum Kärnten aus der Kärntner Landesverwaltung auszugliedern und als eine "Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit" einzurichten. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1999 hat ein Entscheidungsschritt der Kärntner Landesregierung, der von einer geplanten Teilrechtsfähigkeit des Landesmuseums über eine Art „Verselbständigung“ von der Abteilung 5 (Kultur) zur "Anstalt öffentlichen Rechtes" geführt hatte, seinen Abschluss gefunden. Es muss hier auf die Vorgeschichte der Ausgliederung hingewiesen werden, weil das Museumsgesetz nur im Kontext mit den diesbezüglichen Maßnahmen der Kärntner Landesregierung in Abgleichung mit dem 1997 beschlossenen Kärntner Landesarchivgesetz zu sehen ist. Die dadurch notwendig gewordene Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung wurde ebenso einstimmig in der Regierungssitzung vom 29. April 1997 beschlossen und gilt in dieser Form nun auch für das Landesmuseum Kärnten.

Die neue Organisation der für das Land Kärnten so bedeutenden Einrichtungen Landesarchiv und Landesmuseum erfolgte unter folgenden Prämissen:
a) möglichst weitgehende Verselbständigung, sowohl im organisatorischen als auch im finanziellen Bereich,
b) keine Verschlechterung des Status quo (Dienstrecht, Budget),
c) angestrebt wird eine Lösung der „eigenen Herren im eigenen Haus“,
d) die dienstrechtliche Stellung der derzeitigen Mitarbeiter bleibt unberührt.

Die Begriffe der "Privatisierung" bzw. der "Ausgliederung" von Verwaltungsaufgaben sind in den letzten Jahren zu gängigen Schlagworten des politischen Vokabulars geworden und drücken die zentralen Strategien im Rahmen der Reform der öffentlichen Verwaltung aus. Im vorliegenden Fall handelt es sich juristisch um eine Organisationsprivatisierung, bei der die Aufgabenbesorgung zwar im öffentlichen Einflussbereich verbleibt, die Durchführung aber nicht der Verwaltung des Staates oder Landes zukommt, sondern auf juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts übertragen wird. Für diese Form der Privatisierung hat sich in jüngerer Zeit eben der Begriff der „Ausgliederung“ eingebürgert.

Es war somit auch bezeichnend, als bei der Landtagsdebatte zur Beschlussfassung des Museumsgesetzes die Sprecher aller drei im Landtag vertretenen Parteien betont haben, dass es sich bei der Ausgliederung des Landesmuseums um keine "Privatisierung" handle, sondern dass daran gedacht sei, dem Landesmuseum einen höheren Grad an Selbständigkeit einzuräumen, flexiblere Entscheidungsprozesse, kürzere Leitungs- und Kontrollfunktionen zu schaffen, sowie die stärkere Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, etwa im Wege des Kultursponsorings, zu ermöglichen. Nirgends auf der Welt könne ein Museum „im eigentlichen Sinn des Wortes privatisiert“ werden; das Land dürfe die Ausgliederung des Landesmuseums nicht als "Kindesweglegung" betrachten; und abschließend hieß es: "Die Verpflichtung des Landes zur Erhaltung und Förderung des Landesmuseums muss aufrecht bleiben."


Erste Erfahrungen

Ausgliederungen als verwaltungsreformatorischer Ansatz von Ländern und Bund haben die Aufgabe, einerseits die Leistungserbringung zu optimieren, andererseits aber die personellen und budgetären Spielräume im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu schaffen, die im Sinne einer Kosteneinsparung vorzugeben sind. Diese Dezentralisierung der Aufgabenbesorgung durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben kann ein wesentlicher Lösungsansatz sein, um in Kernbereichen eine Steigerung der Arbeitsproduktivität und eine Verbesserung des Kosten- und Leistungsbewusstseins eines Landes/Bundes zu erreichen.
Die Kompetenz zur Regelung künstlerischer und wissenschaftlicher Sammlungen umfasst auch die Zuständigkeit zur Einrichtung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die mit der Wahrnehmung derartiger Verwaltungsaufgaben betraut werden. Auch unter diesem Gesichtspunkt war der Kärntner Landesgesetzgeber befugt, das Kärntner Landesmuseum – wie zuvor das Landesarchiv – als wissenschaftliche Sammlung in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts einzurichten.

Die Entlastung des öffentlichen Haushalts als mittelfristiges Ergebnis der Ausgliederung steht nun ebenso zur Diskussion wie die Auswirkungen der organisatorischen Verselbständigung des Landesmuseums. Da das Landesmuseum aber als „Non-Profit-Organisation“ auszuweisen ist, da es zu 95 Prozent ein reines Dienstleistungsunternehmen sein muss, das durch seine Einnahmen aus den Eintritten der Besucher als primäre Refundierung der angebotenen Leistungen sich keinesfalls selbst erhalten kann, muss man bei der Beurteilung der finanziellen Auswirkungen der Ausgliederung am Boden der Realität bleiben.
Durch die mit der Kosten- und Leistungsrechnung zusammenhängenden Transparentmachung von Kosten-Leistungs-Verhältnissen werden in institutionalisierter Form jene Informationsgrundlagen bereitgestellt, die eine effektive Steuerung des Leistungsangebotes und der Art der Leistungserbringung ermöglichen. Ausgestattet mit den erforderlichen Informationen ist es dann die Aufgabe der administrativen Leitung der Anstalt, durch entsprechende organisatorische, finanz- und personalwirtschaftliche Maßnahmen daraus die nötigen Konsequenzen zu ziehen.


Resümee

Jedenfalls hat die Ausgliederung des Kärntner Landesmuseums mit dem Kärntner Landesmuseumsgesetz vom 9. Juli 1998 einen ganz neuen Weg der Selbstverwaltung von Museen in Österreich aufgezeigt und österreichweit Interesse erweckt und Nachahmung gefunden.
Der kausal bestehende Zusammenhang zwischen der Anstalt Landesmuseum und dem Lande Kärnten als Eigentümer wird im 6. Abschnitt des Gesetzes näher definiert, in dem die Mitwirkung des Amtes der Kärntner Landesregierung bei der Besorgung der Aufgaben der Anstalt und die Frage der Aufsicht geregelt wird. Erstere umfasst dienst-, besoldungs- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten sowie budgetäre Fragen, die Buchhaltung, Fort- und Weiterbildung sowie EDV-Angelegenheiten; Letztere berühren die Abteilungen 4 (Finanzen und Wirtschaft) und 5 (Kultur). Das Weisungsrecht betrifft im Sinne der Freiheit der Wissenschaft nicht wissenschaftliche Angelegenheiten, sondern soll sicherstellen, "dass die Anstalt auch in Zukunft ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der (sonstigen) Landesverwaltung wahrzunehmen haben wird".
Als vorrangiges Ziel der Ausgliederung des Landesmuseums aus der Landesverwaltung ist die besondere Situation beim Personal anzusprechen: Derzeit gibt es drei Arten von Bediensteten: die Beamten, die Vertragsbediensteten des Landes und die ASVG-Angestellten.

Mit dem Inkrafttreten des Kärntner Landesmuseumsgesetzes vom 9. Juli 1998 wurde zunächst der Kollektivvertrag des Kunsthistorischen Museums Wien angewendet. Es hat sich aber bald gezeigt, dass auch dadurch Abhängigkeiten und spezielle Einstufungen entstanden sind, die sich als ungeeignet erwiesen haben. Daher wurde per 1. Januar 2002 mit den ASVG-Bediensteten in das Schema der Vertragsbediensteten des Amtes der Kärntner Landesregierung gewechselt, um eine bessere Konkordanz zu den bestehenden Gehaltsregelungen zu erreichen.
Zusammenfassend seien die entscheidenden Neuerungen, die das Kärntner Landesmuseumsgesetz (K-LMG) gebracht haben, hervorgehoben: die Einrichtung einer Zentralen Geschäftsstelle (PR, CI, Werbung, Budget, Rechnungswesen), die eigenständige Personalabwicklung (Beamte, VB, ASVG) und schließlich das Budget (Personal- und Sachausgaben).

Text:
Dir. Dr. Friedrich W. Leitner, Landesmuseum Kärnten
Foto: Landesmuseum Kärnten





Die Organisationsstruktur des Niederösterreichischen Landesmuseums als Betrieb der Niederösterreichischen Kulturwirtschaft GmbH

Thomas Gludovatz


Das Thema der Organisationsstruktur von kulturellen Einrichtungen und Institutionen hat die niederösterreichische Kulturpolitik in den letzten Jahren besonders geprägt. Auf der Suche nach einer möglichst effizienten und den Erfordernissen einer extrem heterogenen Kulturlandschaft entsprechenden Form der Unternehmensführung wurden die Weichen bereits sehr früh in Richtung eines neuen, für Europa einzigartigen Managementmodells gestellt.

Die wesentlichen Kulturbetriebe Niederösterreichs wurden seit dem Jahr 2000 in einer privatwirtschaftlichen Holding, der NÖ Kulturwirtschaft GmbH (kurz NÖKU) zusammengefasst. Die NÖKU entfaltet selbst keine Veranstaltungstätigkeit, sondern hält Mehrheitsanteile der großen Kulturbetriebe des Landes und betreibt Unternehmensbereiche, wie beispielsweise Controlling, Rechnungswesen und IT-Management zentral. Wesentliches Element ist das Selbstverständnis der NÖKU als reine Serviceinstitution für ihre Tochterbetriebe. Das bedeutet, dass die NÖKU selbst keine künstlerisch programmatischen Tätigkeiten entfaltet. Ihre Aufgabe ist vielmehr die Aufrechterhaltung bzw. Schaffung von Strukturen, die nicht Selbstzweck, sondern Grundlage für die eigentliche inhaltlich künstlerische Arbeit sind. Die Finanzierung der NÖKU erfolgt in erster durch öffentliche Subventionen, wobei das Land Niederösterreich den weitaus größten Teil abdeckt. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist ein Fördervertrag mit dem Land Niederösterreich. Vertragspartner und Subventionsempfänger dieses Vertrages ist ausschließlich die NÖKU, die ihrerseits die Mittelverteilung unter den Töchtern vornimmt.


Die Niederösterreichischen Museum BetriebsgmbH

Bei diesen Töchtern handelt es sich um eigenständige GmbHs, die wiederum dem Kulturkonsumenten bekannte Marken als Mandanten führen. Dieses Modell läßt sich sehr gut anhand der Niederösterreichischen Museum BetriebsgmbH (kurz MBG) darstellen. Die MBG betreibt das NÖ Landesmuseum und den Klangturm in St. Pölten, die Artothek in Krems und ab 2005 auch eine Fördergalerie für junge niederösterreichische Kunst in Wien. Ein anderes Beispiel wäre die Kunstmeile Krems BetriebsgmbH, die als Mandanten die Kunsthalle Krems, das Karikaturmuseum und die Factory betreibt.
Innerhalb dieser Struktur existiert nun das Niederösterreichische Landesmuseum, dessen Organisationsform nur innerhalb des Gesamtgefüges der NÖKU erklärbar ist. Die Erfüllung der von ICOM genannten Hauptaufgaben eines Museums, nämlich sammeln, bewahren, forschen, vermitteln und ausstellen, stellt verschiedene Ansprüche an ein modernes Museum. Bei den Bundesmuseen wurde zur Erfüllung dieser Aufgaben eine Rechtsgestalt sui generis geschaffen, nämlich die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts. Im Fall des NÖ Landesmuseums hat die Kulturpolitik – auch im Sinne des Gesamtkonzerns NÖKU – einen anderen Weg beschritten. Dieser Weg sieht eine Teilung der Museumsaufgaben zwischen einem privaten und einem öffentlichen Rechtsträger vor. Der Ausgangspunkt dieser Überlegungen war die Erkenntnis, dass ein einzelner Rechtsträger die Vielfallt der Aufgabenstellungen eines modernen Museums nicht abdecken kann. Geeigneter erschien vielmehr, auf das Zusammenspiel zwischen einer beweglichen, von wirtschaftlichen Überlegungen geprägten, privaten Gesellschaft mit einer soliden, die Landesinteressen wahrenden hoheitlichen Rechtssphäre zu setzen.


Bestandsfunktion und Betriebsfunktion

Für das NÖ Landesmuseum unterscheiden wir daher zwischen der Bestandsfunktion und der Betriebsfunktion. Die Bestandsfunktion umfasst die drei klassischen Museumsfunktionen (sammeln, bewahren und forschen) und wird hoheitlich von der Kulturabteilung des Landes Niederösterreich verwaltet. Diese Funktion beinhaltet die Ankaufstätigkeit, die restauratorische Betreuung, das Aufarbeiten und die wissenschaftliche Auseinandersetzung der Landessammlungen um nur einige Beispiele zu nennen. Die Betriebsfunktion widmet sich im weitesten Sinn dem Vermitteln und Ausstellen. Hier herein fällt die Ausstellungstätigkeit des Museums, der Auftritt nach außen (PR, Marketing), das Facilitymanagement und vieles mehr. Diese Aufgaben fallen in den Bereich der MBG und werden somit von einem privaten Rechtsträger wahrgenommen. Rechtsgrundlage ist der gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftsvertrag, der Kernbereiche wie Organisation und Vertretung der MBG im Innen- und Außenverhältnis regelt.

Das NÖ Landesmuseum entspricht daher einem neuartigen Private-Public-Partnership Modell und hat sich in den ersten 18 Monaten des Vollbetriebs bereits ausgezeichnet bewährt.
Die beiden Rechtsbereiche des Museums existieren jedoch nicht isoliert nebeneinander, sondern durchdringen einander. Es ist daher unumgänglich, eine Regelung zwischen den beiden Partnern zu treffen, um ein möglichst reibungsloses Zusammenwirken der Sphären zu garantieren. Im konkreten Fall des NÖ Landesmuseums existieren gleich mehrere vertragliche Grundlagen. Dabei handelt es sich in erster Linie um den sogenannten Optionsvertrag, in dem das Land Niederösterreich der MBG einerseits die im Museum ausgestellten Gegenstände, andererseits aber auch die Verwertungsrechte an sämtlichen Sammlungsobjekten überlässt. Das erfolgt durch die Einräumung einer Option an den Objekten, die von der MBG jederzeit gezogen werden kann. Aus dieser Rechtskonstruktion erklärt sich auch der Name der Vereinbarung. Der Optionsvertrag erlaubt der MBG, aus dem Leihverkehr oder durch die Überlassung von Verwertungsrechten an Sammlungsobjekten weitere Budgetmittel zu lukrieren. Gerade dieser Bereich beginnt in einem erfreulichen Maß zu wachsen und wird in Zukunft eine immer wichtiger werdende Einnahmequelle darstellen. Dies ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass nach langer Umzugspause das NÖ Landesmuseum seine Ausstellungstätigkeit seit November 2002 wieder aufgenommen hat. Eine weitere wichtige Grundlage der Museumsorganisation ist die Museumsordnung, die aber im Gegensatz zu den Museumsordnungen der Bundesmuseen nicht in Gesetzesrang steht, und daher über die Mitarbeiter des Landesmuseums hinaus keinen normativen Gehalt besitzt. Als Leitfaden der gesamten musealen Tätigkeit kommt ihr jedoch auch im NÖ Landesmuseum ganz entscheidende Bedeutung zu. Daneben regelt ein Mietvertrag mit dem Land Niederösterreich die Nutzung der Imobilie Landesmuseum durch die MBG.


Resümee

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Organisationsform des NÖ Landesmuseums einerseits sehr stark durch das in Europa einzigartige Managementmodell der NÖKU geprägt ist, andererseits aber auch als Private-Public-Partnership funktioniert. Beide Elemente ergeben eine neue mehrschichtige Form der Zusammenarbeit zwischen dem hoheitlichem Rechtsträger und privaten Gesellschaften. Eine der wesentlichen Aufgaben der nahen Zukunft wird sein, verstärkt auch externe Unternehmen der Privatwirtschaft als Gesellschafter in der MBG zu gewinnen, um mehr als bisher auch auf die Erfahrungen, das Know How und die Ressourcen der Wirtschaft zugreifen zu können.

Text: Mag. Thomas Gludovatz, Geschäftsführer Landesmuseum Niederösterreich
Foto: Landesmuseum Niederösterreich, ©Helmut Lackinger





Die Oberösterreichischen Landesmuseen

Klaus Winkler

Das Oberösterreichische Landesmuseum geht auf die Gründung des Oberösterreichischen Musealvereins im Jahre 1833 zurück, der ähnlich den Vorbildern von Graz, Prag und Innsbruck neben einer Sammlung von landesgeschichtlichen Quellen auch Natur und Technik mit einbezog. Die Ziele des nach seinem ersten Protektor Franz Karl, dem Vater Kaiser Franz Josefs, als Francisco Carolinum benannten Museums waren durch Statuten vorgegeben. Nach dem Ende des ersten Weltkrieges wurde das Museum, das bis dahin überwiegend auf den Idealismus freiwilliger Mitarbeiter und Geldgeber angewiesen war, vom Land Oberösterreich übernommen.

Das Stammhaus der OÖ. Landesmuseen, ein 150 Jahre alter prächtiger Bau des Architekten Bruno Schmitz, beherbergt heute die Landesgalerie mit ihren Sammlungen moderner und zeitgenössischer Kunst sowie Direktion und zentrale Verwaltung. 1963/1966 wurde das Linzer Schloss für die Kunst- und Kulturhistorischen Sammlungen des OÖ. Landesmuseums adaptiert. Die einzigartige naturhistorische Sammlung unseres Hauses ist seit 1993 im Biologiezentrum in Linz/Dornach untergebracht. Heute engagieren sich die OÖ. Landesmuseen auch an neun weiteren Präsentationsorten in ganz Oberösterreich, vom Kubinhaus in Zwickledt über das Fotomuseum in Bad Ischl bis hin zur Anton-Bruckner-Gedenkstätte Ansfelden.
Der Idee eines Universalmuseums verpflichtet, betreuen die OÖ. Landesmuseen umfangreiche Sammlungen, wissenschaftliche Dokumentationsarchive und dauernde wie temporäre Ausstellungen zu vielen Sparten der Kunst-, Kultur- und Naturgeschichte Oberösterreichs. Im Zentrum unserer Arbeit steht die objektbezogene Forschung und deren Vermittlung, um das historisch relevante Objekt im Rahmen unseres Bildungsauftrags für den Menschen konkret erfahrbar zu machen. Deshalb verstehen sich die OÖ. Landesmuseen heute auch als ein moderner kommunikations- und vermittlungsorientierter Kulturbetrieb, der an den drei Linzer Haupthäusern Schlossmuseum, Landesgalerie und Biologiezentrum und den weiteren Präsentationsorten in Oberösterreich, aber auch in Kooperationen mit regionalen und internationalen Partnern in verschiedensten gesellschaftlichen Umfeldern eine Plattform für Austausch und Diskussion bietet.


Die Häuser der Oberösterreichischen Landesmuseen

Schlossmuseum, Linz
Landesgalerie, Linz
Biologiezentrum, Linz/Dornach
Freilichtmuseum Sumerauerhof, St. Florian
Kubinhaus Zwickledt, Wernstein am Inn
Photomuseum, Bad Ischl
Anton-Bruckner-Gedenkstätte, Ansfelden
Zoll- und Finanzgeschichtliche Sammlung, Linz
Waffensammlung Schloss Ebelsberg, Linz/Ebelsberg
Mühlviertler Schlossmuseum, Freistadt
Stelzhamer-Gedenkstätte, Pramet
OÖ. Schifffahrtmuseum in der Greinburg, Grein


Rechtsform der OÖ. Landesmuseen

Die derzeitige Rechtsform der OÖ. Landesmuseen ist festgelegt durch das Statut des Oberösterreichischen Landesmuseums in der Fassung vom 1.April 1997, beschlossen von der OÖ. Landesregierung.
Demnach ist das Museum eine außerhalb des Amtes der Landesregierung stehende, jedoch der Aufsicht des Amtes der Landesregierung unterliegende Einrichtung des Landes Oberösterreich ohne Rechtspersönlichkeit, wobei Weisungsfreiheit in allen wissenschaftlichen und museologisch-fachlichen Belangen besteht.
Der Rechtsträger des Museums ist das Land Oberösterreich. Das Museum hat das Recht, das Landeswappen zu führen. Die Zentrale Dienststelle des Museums ist das "Museum Francisco Carolinum" in Linz, Museumstraße 14.
Die Vertretung des Museums nach außen obliegt im Rahmen der Bestimmungen des Statuts dem Direktor des Museums. Die Vertretung des Museums nach außen in den darüber hinausgehenden Fällen durch das Amt der Landesregierung bzw. durch den Landeshauptmann oder das zuständige Mitglied der Landesregierung bleibt davon jedoch unberührt.
Das Museum ist dabei nach den Grundsätzen der Privatwirtschaftsverwaltung des Landes Oberösterreich sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig zu führen, wobei die Haushaltsgebarung nach dem Untervoranschlag des Museums, der einen Bestandteil des Landeshaushaltsvoranschlages bildet und nach den für die Landesgebarung maßgebenden Haushaltsvorschriften sowie den Anordnungen des Amtes der Landesregierung abzuwickeln ist.

Text: Klaus Winkler, Verwaltungsleiter der OÖ. Landesmuseen
Foto: OÖLM





Das Salzburger Museum Carolino Augusteum

Erich Marx

Das Salzburger Museum Carolino Augusteum nimmt hinsichtlich seiner Organisationsform ohne Zweifel eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Museumslandschaft ein. Das SMCA wird finanziell von Stadt und Land Salzburg zu je 50 Prozent getragen, wobei das Museum jedoch weder Teil der Verwaltungsgliederung des Magistrats noch des Amtes der Landesregierung ist. Formaler Rechtsträger des SMCA ist die Stadt Salzburg, bei der alle Bediensteten angestellt sind.

Um das zu verstehen, bedarf es eines kurzen historischen Rückblicks. 1834, rund zwei Jahrzehnte nach dem Verlust der Selbständigkeit Salzburgs und der Degradierung von einer Residenzstadt zur obderennsischen "Provinzstadt" mit der Regierung in Linz, gründete der städtische Bedienstete Vinzenz Maria Süß mit Wohlwollen des damaligen Bürgermeisters Lergetporer ein Salzburger Museum. Zunächst wurde das Museum von seinem Gründer als Privatsammlung geführt, erhob aber von Anfang an den Anspruch, eine Institution des gesamten Landes zu sein. Mit der Erhebung Salzburgs zum Kronland im Jahre 1850 wurde die vorher nur versteckte Förderung des Museums offiziell. In diesem Jahr gelang es auch, die in Salzburg lebende Kaiserin Caroline Auguste, Witwe nach Kaiser Franz I., als Patronin für das Museum zu gewinnen. Zwei Jahre später übernahm die Stadt Salzburg das Museum mit seinen Sammlungen in ihr Eigentum und ernannte den Gründer Vinzenz Maria Süß auf Lebenszeit zum Direktor. In der Folgezeit beteiligte sich das Land Salzburg zwar immer an der Finanzierung des Museums, die Stadt trug jedoch die Hauptlast. Erst im Zuge des Wiederaufbaus des Museumsgebäudes nach den schweren Bombenzerstörungen im Zweiten Weltkrieg kam es zu einer dauerhaften vertraglichen Vereinbarung zwischen Stadt und Land bezüglich der Finanzierung des Museums zu je 50 Prozent. Ein von Stadt und Land paritätisch besetztes Kuratorium hatte sich alle wichtigen Entscheidungen in finanzieller und personeller Hinsicht vorbehalten. Im Rahmen der laufenden Geschäfte musste der Direktor für fast alle Entscheidungen die Zustimmung des Verwaltungsrates einholen. Dieser bestand aus führenden Beamten der beiden Gebietskörperschaften Stadt und Land Salzburg.


Das neue Statut

Dies hat sich mit dem am 16. Mai 1996 in Kraft getretenen und seither gültigen neuen Statut grundlegend geändert. Zwar blieb der Finanzierungsschlüssel 50 : 50 zwischen Stadt und Land aufrecht, doch wurde der Verwaltungsrat ersatzlos abgeschafft und das zwölfköpfige Kuratorium mit dem Bürgermeister als Vorsitzendem und dem Landeshauptmann/frau als Stellvertreter/in zog sich auf die Entscheidungen über den Jahresvoranschlag, den Rechnungsabschluss, die Bestellung des Direktors und die Genehmigung des Museumskonzeptes und der Museumsordnung zurück. Dem Direktor wurde die volle Handlungsvollmacht eingeräumt, er vertritt das Museum nach außen und ist Dienstvorgesetzter aller Bediensteten. Das Budget wird als Sonderhaushalt im Rahmen der Stadtfinanzen geführt, alle Konten sind gegenseitig deckungsfähig, Jahresüberschüsse verbleiben dem Museum, ein allfälliges Defizit muss allerdings auch im ordentlichen Haushalt des Folgejahres abgedeckt werden. Das Museum unterliegt keiner unmittelbaren Ressortzuständigkeit der Stadt oder des Landes und ist damit weisungsfrei, allerdings an die Grundsatzbeschlüsse des Kuratoriums gebunden.
Als betriebsähnliche Einrichtung ist das SMCA vorsteuerabzugsberechtigt, was z.B. für die derzeit laufenden umfangreichen Bauarbeiten von großer Bedeutung ist. Dieser Umbau der Neuen Residenz wurde vom Kuratorium grundsätzlich genehmigt, die gesamte Ausführung liegt in der Verantwortung des Direktors, der die volle Funktion des Bauherrn ausübt, die von der Planfreigabe bis zu den Auftragsvergaben reicht.


Erste Erfahrungen und Ausblick

Aus meinen nunmehr mehrjährigen Erfahrungen kann ich feststellen, dass dieses Statut eine ausgezeichnete Grundlage für die Arbeit im Museum darstellt, da wir diese selbstbestimmt ohne unmittelbare politische Einflussnahme durchführen können. Die Politiker von Stadt und Land erhalten jährlich zwei Berichte über die Tätigkeiten und Projekte des Museums, beschließen Budget und Jahresabschluss und sind meines Erachtens froh, dass sie sich um das operative Geschäft nicht kümmern müssen, immer unter der Voraussetzung es läuft tatsächlich gut. Das Globalbudget ermöglicht eine höchstmögliche Flexibilität. Das Verbleiben von Überschüssen im Museum motiviert zum Sparen und zur Bildung von Rücklagen für größere Projekte.

Als einziges Problem ist das starre Dienst- und Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes anzusehen. Deshalb wird derzeit auch überlegt, eine Betriebsgesellschaft als "Tochter" des Museum zu gründen, die für den Ausstellungsbetrieb (Handwerker und Aufsichtsdienst) und Veranstaltungen im Museum zuständig wäre. Damit könnte man in vielerlei Hinsicht zwar flexibler agieren, jedoch nicht zwingend billiger, denn einige administrative Angelegenheiten, die derzeit im Rahmen des Magistrats erledigt werden (Dienstverträge, Gehaltsverrechnung, Jahresabschlüsse etc.) müssten von einer Gesellschaft selbst übernommen oder nach außen vergeben werden. Hier werden Pro und Contra noch sorgfältig abgewogen ehe eine endgültige Entscheidung fallen wird.

Text: Dir. Dr. Erich Marx, SMCA
Foto: SMCA





Die Landesmuseum Joanneum GmbH

Wolfgang Muchitsch


Das im Jahre 1811 von Erzherzog Johann von Österreich (1782-1859) dem Geist der Aufklärung und den neuen Ideen des Fortschritts entsprechend gegründete Steiermärkische Landesmuseum Joanneum ist der älteste und – nach dem Kunsthistorischen Museum in Wien – der zweitgrößte Museumskomplex in Österreich.

Aus der zur Zeit ihrer Gründung einzigartigen Kombination einer Lehranstalt mit vorrangig naturwissenschaftlicher und technischer Ausrichtung einerseits und einem Museum andererseits entwickelten sich im Laufe des 19. Jahrhunderts bedeutende Institutionen, wie die Montanuniversität Leoben, die Technische Universität Graz, das Steiermärkische Landesarchiv und die Steiermärkische Landesbibliothek.
Als einziges Universalmuseum Österreichs mit über 4,5 Millionen Sammlungsobjekten ist es der Auftrag des Landesmuseum Joanneum, als wissenschaftlich-kulturelle Institution durch seine Sammlungen ein umfassendes Bild der Entwicklung der Natur, Geschichte und Kultur des Landes zu geben. Dementsprechend ist die Sammlungsbewirtschaftung zur Zeit in vier Departments mit insgesamt 17 Sammlungsabteilungen sowie zwei Ausstellungshäusern gegliedert, nämlich:

Department Natur
Geologie und Paläontologie
Mineralogie
Botanik
Zoologie
Department Kunst
Alte Galerie
Neue Galerie
Kunsthaus
Künstlerhaus
Department Kulturgeschichte
Ur- und Frühgeschichtliche Sammlung
Provinzialrömische Sammlung und Antikenkabinett
Münzensammlung
Kulturhistorische Sammlung
Zeughaus
Schloss Eggenberg
Bild- und Tonarchiv
Department Volkskunde
Volkskunde
Jagdkunde
Landwirtschaftliche Sammlung
Landschaftsmuseum Schloss Trautenfels

Die Unterbringung sowie Präsentation der Sammlungen erfolgt zur Zeit in zwölf Gebäuden, bei denen es sich – mit Ausnahme des Kunsthauses Graz (2003) sowie des Museumspavillons Flavia Solva (2004) – um historische Bausubstanzen, meist Schlösser, Adelspalais und ehemalige Klosteranlagen, mit den ihnen anhaftenden Problemen der Erhaltung und modernen Ausstellungspräsentation handelt.
Zur Erfüllung der ihr gestellten Aufgaben beschäftigt das Landesmuseum Joanneum, das jährlich mehr als eine halbe Million Besucher verzeichnet, über 300 festangestellte MitarbeiterInnen sowie rund 250 Aufsichtskräfte mit freien Dienstverträgen.


Die Entwicklung der Rechtsform

Die Sammlungen des Landesmuseum Joanneum befinden sich seit ihrer Stiftung im Jahr 1811 im Besitz des Landes Steiermark, weshalb das Museum stets sehr eng an die Landesverwaltung gebunden war und seit 1970 als nachgeordnete Dienststelle der Kulturverwaltung bzw. seit 1995 als eigene Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung geführt wurde.
Die Erkenntnis, dass eine Optimierung des Museumsbetriebes innerhalb der öffentlichen Verwaltung nicht realisierbar erschien, führte bereits Ende der 80er Jahre zu ersten Ausgliederungsüberlegungen auf Ebene der Landespolitik bzw. der Museumsleitung. Der mehr als zwölfjährige Prozess, in dem die verschiedensten Varianten überlegt und wieder verworfen wurden, wie ein Betrieb gewerblicher Art (1989), eine GmbH (1991/92), eine eigene Fachabteilung (1995) und eine Anstalt öffentlichen Rechts (2000), mündete im Jahr 2001 im Beschluss der Ausgliederung in Form einer gemeinnützigen GmbH.

Folgende Ziele wurden in allen Ausgliederungsvarianten angestrebt:
- Autonomie in Entscheidung und Führung
- Flexibilität im Personalbereich
- Loslösung von der Kameralistik
- Transparenz durch ein Rechnungswesen
- Requirierung zusätzlicher Finanzmittel (Sponsoring etc.)


Die Landesmuseum Joanneum GmbH

Die mit 4. Jänner 2003 im Firmenbuch eingetragene Landesmuseum Joanneum GmbH verfügt über ein Stammkapital von EUR 70.000,00, wobei seit der Übernahme der Führung des Kunsthaus Graz im September 2003 85 Prozent der Anteile vom Land Steiermark und 15 Prozent von der Stadt Graz gehalten werden. Die beiden handelsrechtlichen Geschäftsführer sind der künstlerische Intendant sowie der wissenschaftliche Direktor, deren Aufgabenteilung in einer eigenen Geschäftsordnung festgelegt ist. Die Interessen der Eigentümer werden durch die Generalversammlung sowie einen Aufsichtsrat aus neuen Kapitalvertretern (sieben Vertreter des Landes, zwei Vertreter der Stadt) sowie fünf Arbeitnehmervertretern gewahrt.

Es handelt sich bei der gemeinnützigen GmbH um eine klassische Betriebsgesellschaft, der das Nutzungsrecht über die weiterhin im Besitz des Landes verbliebenen Sammlungen übertragen, die erforderlichen Liegenschaften und Gebäude symbolisch vermietet und die bis 31. Dezember 2002 beschäftigten Landesbediensteten (Beamte, Vertragsbedienstete, geschützte Arbeitnehmer) mittels eines eigenen Zuweisungsvertrages übertragen wurden.
Zusätzlich zu den gesellschaftsrechtlich notwendigen Rechtsnormen (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnungen etc.) wird die Beziehung zwischen dem Land Steiermark und der Landesmuseum Joanneum GmbH durch eine eigene, von der Landesregierung und dem Landtag beschlossene Betriebsvereinbarung geregelt, die die Aufgaben und Ziele der Landesmuseum Joanneum GmbH, die Finanzierung der übertragenen Aufgaben, die Personalzuweisung, die Nutzung der Sammlungen, die Überlassung der Immobilien und Bestandsobjekte sowie verschiedene Sachzuweisungen beinhaltet.
Als sich im Zusammenhang mit der Übernahme des Kunsthaus Graz kurzfristig die Notwendigkeit ergab, den Betrieb der dortigen Gastronomie selbst zu übernehmen, wurde im Oktober 2003 eine eigene Tochtergesellschaft, die Service GmbH des Landesmuseums Joanneum, für diesen Zweck errichtet.


Veränderungen

Mit dem Wechsel der Rechtsform kam es auf grund der gesetzlichen Vorgaben zu etlichen Neuerungen im Landesmuseum. Erste Priorität hatte dabei die Umstellung der kameralistischen Buchhaltung auf ein dem Handelsrecht entsprechende doppelte Buchhaltung, deren Kostenrechnung erstmals einen genauen Einblick in die tatsächlichen Kostenstrukturen der bisherigen Landesabteilung ermöglichte. Dadurch werden Transparenz, Kostenwahrheit sowie die notwendige Voraussetzung für künftige Budgetierungen und weitere Möglichkeiten des Controllings gewährleistet.
Weiters musste die Personalverwaltung und –verrechnung neu aufgebaut werden. Während dies für die Landesbediensteten (z.Zt. 206), deren Diensthoheit bei der Geschäftsführung liegt, weiterhin gegen Entgelt von der Landesverwaltung besorgt wird, müssen die seit 1. Jänner 2003 – zu einem Großteil für das Kunsthaus Graz – neu eingestellten Privatangestellten (z.Zt. 74 GmbH-Bedienstete und 24 Service-GmbH-Bedienstete) von der GmbH selbst verwaltet und verrechnet werden.
Zur bisherigen Personalvertretung des Landes gesellte sich ein eigener sechsköpfiger Betriebsrat für die Betreuung aller ArbeitnehmerInnen. Zudem ergab sich durch die aufgrund der Rechtsform einer GmbH gegebene Zuständigkeit des Arbeitsinspektorrates ein großer Nachhol- bzw. Regelungsbedarf in punkto Arbeitsplatzsicherheit und Arbeitszeit.

Die Ausgliederung führte ferners zu einer Neustrukturierung der Verwaltung des Museums, die z.Zt. in zwei Verwaltungsdepartments gegliedert ist:
Das Departement Außen- und Kundenbeziehungen umfasst die Abteilung Außenbeziehungen (mit den Referaten Marketing, Presse, Sponsoring, Shops, Veranstaltungen und Grafik) und die Abteilung Kundenbindung (Vermittlung, Museumsforum, Vereine). Das Department Ressourcenmanagement gliedert sich in die Abteilung Personal, Finanzen, Logistik (mit den Referaten Finanzen, Controlling/Beschaffung, Personal und Logistik) sowie die Abteilung Infrastruktur (mit den Referaten Information & Kommunikation, Gebäude & Technik, Safety & Security und Zentralwerkstatt). Des weiteren stehen der Geschäftsführung zwei Stabstellen für Projektmanagement sowie Museumsservice zur Seite.


Erfahrungen

Mit der GmbH wurde eine Rechtsform gewählt, die aufgrund der relativ hohen Regelungsdichte in punkto Geschäftsführung, Kontrolle, Haftung und Rechnungslegung für große und komplexe Strukturen wie das Landesmuseum Joanneum sehr geeignet ist. Die GmbH bietet gegenüber dem früheren Zustand eine sehr große Autonomie der Geschäftsführung bei ihren Entscheidungen, einen größeren Spielraum bei Budgetierungen und somit der Planung längerfristiger Projekte, eine größere Transparenz in der Kosten- und Leistungsrechnung und ein höheres Maß an Flexibilität im Personalbereich.
Die intendierte längerfristige Absicherung der Finanzierung durch die öffentliche Hand leidet jedoch an der bestehenden Bindung der Landeszuschüsse an die allgemeine Entwicklung des Landeshaushaltes, wobei vor allem die praktizierte Deckelung der Personalsubvention (die rund 65 Prozent der Gesamtkosten ausmacht) mittel- bis längerfristige Budgetengpässe nach sich ziehen wird.

Text: Dir. Mag. Dr. Wolfgang Muchitsch, Wissenschaftlicher Geschäftsführer Landesmuseum Joanneum GmbH, Graz

Foto: Landesmuseum Joanneum

Weiterführende Literatur:
Enzinger Markus, Museumsmanagement in Österreich. Empirische Studie über Ausgliederungen von Museen in Österreich mit einer Fallstudie über das Steiermärkische Landesmuseum Joanneum, Phil. Dipl., Graz 2003.

Muchitsch Wolfgang, Vom innerösterreichischen „National-Musäum“ zur GmbH. Eine Chronologie der Ausgliederung des Landesmuseums Joanneum, in: H. Eitner et al. (Hg.), Res Publica. Festschrift für Peter Schachner-Blazizek zum 60. Geburtstag, Graz 2002, S. 455-475.

Peitler Karl, Tradition und Fortschritt. Anmerkungen zur Gründung des Joanneum und seiner organisatorischen Entwicklung, in: Jahresbericht des Landesmuseums Joanneum 2000, Graz 2001, S. 198-213.






Das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum in Innsbruck

Gert Ammann


Das vom Verwaltungsausschuss 2001 beschlossene Leitbild definiert den Namen, die Aufgaben, das Programm, die Sammlungen, den Servicebetrieb und das Museum als Non-profit-Organisation. Der Träger des "Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum" ist der im Jahre 1823 gegründete gleichnamige gemeinnützige Verein. Dieser hat seinen Sitz in Innsbruck. Seinen Namen führt er nach dem damaligen Erzherzog-Thronfolger, dem späteren Kaiser Ferdinand I., der bei der Gründung das Protektorat über den Verein übernommen hat. Zweck des Vereins ist die Führung und Ausgestaltung des "Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum", das mit all seinen Sammlungen und dem gesamten Vermögen Eigentum des Vereins ist.

Das Ferdinandeum öffnet sich verstärkt den neuen geistigen und gesellschaftlichen Anforderungen und versteht sich als Ort der Begegnung und der Diskussion.
Die wesentlichen Aufgaben sind seit der Gründung die wissenschaftliche Erforschung Tirols, seiner Natur, Geschichte, Kultur, Kunst, Wirtschaft und Technik und deren Vermittlung der Öffentlichkeit gegenüber sowie all dessen, was für Tirol von Bedeutung ist. Die Öffentlichkeitsarbeit und Besucherorientierung wird als gleichwertig mit den wissenschaftlichen Aufgaben verstanden.
Neben der wissenschaftlichen Erforschung stehen die Sammlung, Dokumentation, Bewahrung (Konservierung, Restaurierung, Präparierung) und Präsentation all dessen, was als Erzeugnis der Natur oder als Werk für Wissenschaft und Kultur von Interesse ist, im Vordergrund.

Zum Programm des Ferdinandeums gehört auch die Durchführung der wissenschaftlichen und künstlerischen Lehre und Bildung. Diesen Zwecken dient die damit verbundene Herausgabe von wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen im Rahmen aller Medien.
Die gegenüber der Öffentlichkeit notwendige Vermittlung aller musealen Aufgaben wird verstärkt wahrgenommen. Die Aktivitäten dienen auch dazu, die eigenen Sammlungen in einen nationalen und internationalen Kontext zu stellen.
Das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum versteht sich als eine im Verbund mit den Museen in der künftigen Europaregion Tirol und im überregionalen Verband der Museen wirkende Institution.
Das Tiroler Landesmuseum als Ort des Erinnerns und der Reflexion ist nicht nur historisch, sondern vor allem zeitgenössisch und zukunftsorientiert ausgerichtet. Das Museum nimmt damit eine wichtige Aufgabe in den Bereichen Gesellschaft und Bildung wahr.

Das Ferdinandeum gliedert sich in folgende Sammlungen: Vor- und Frühgeschichtliche und Provinzialrömische Sammlungen, Kunstgeschichtliche Sammlungen, Graphische Sammlungen, Musiksammlung, Historische Sammlungen, Naturwissenschaftliche Sammlungen und die Bibliothek.
Die Sammlungen nehmen die musealen Aufgaben aller Tirol betreffenden Bereiche, auch jene mit überregionaler Verbindung wahr. Die Verschiedenartigkeit der Sammlungen ist eine besondere Stärke des Ferdinandeums. Im Gegensatz zu Spezialmuseen ermöglicht dies die interdisziplinäre Vernetzung in allen Bereichen des Museums.
Das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum sieht sich als Dienstleistungsbetrieb gegenüber der Öffentlichkeit und der regionalen und internationalen Museumsgemeinschaft. Diese Aufgabe wird vom gesamten Servicebereich und den Sammlungen wahrgenommen. Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, hat aber seine Aufgaben nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip zu erfüllen. Die Einkünfte zur Erreichung des Vereinszweckes sind insbesondere Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden, Beiträge des Landes Tirol und anderer öffentlicher Körperschaften, Projektmittel, Eintrittsgelder zu den Schausammlungen, Ausstellungen und Veranstaltungen sowie Entgelte für Serviceleistungen, Entlehnungen und sonstige Geschäfte, die mit dem Zweck des Vereins vereinbar sind.


Die Museumsgründung und die Museumsbauten

Die Vorgeschichte zur Museumsgründung geht ins Jahr 1800 zurück. Damals bereits wuchs bei Erzherzog Johann die Idee zur Errichtung eines Museums in Tirol. Ab 1821 nahm sich der Gouverneur von Tirol, Karl Graf Chotek, der Museumsplanung an. Am 13. Mai 1823 fand die „provisorische konstituierende Generalversammlung“ statt. Am 16. Juli 1823 übernahm der Thronfolger Erzherzog Ferdinand das Protektorat und stimmte der Namensgebung "Ferdinandeum" zu. Die ersten angemieteten Präsentationsräume des Museums waren im k.k. Lyzealgebäude (heute Theologische Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck in der Universitätsstraße). Nach dem Beschluss der Generalversammlung 1842 zum Museumsneubau (Plan Architekt Anton Mutschlechner) in der im sogenannten Angerzell neu angelegten Straße (Museumstraße) erfolgte am 2. Oktober 1842 die Grundsteinlegung durch Erzherzog Johann, der am 15. Mai 1845 auch die Eröffnung des neuen Museums vornehmen konnte. Bereits 1880 betrieb der Vorstand eine Erweiterung des Museums. 1882 erfolgte die Planung durch den städtischen Ingenieur Natale Tommasi aus dem Trentino. Am 3. September 1883 fand die Firstfeier statt, 1884 war die Fassade im Stil der Florentiner Neurenaissance weitgehend fertiggestellt. Bauerweiterungen erfolgten 1909/10, 1927, 1956/57, 1982/84, 1998 und 2001/03. Die letzte Erweiterung brachte einen Zuwachs von ca. 23.000 m_ und eine Generalsanierung mit neuer sicherheitstechnischer Ausstattung, Klimatisierung und Lichtausstattung, sowie neuer Präsentation. 1973 ist das Zeughaus Kaiser Maximilian I. dem Landesmuseum als Bereich für ein kulturgeschichtliches Museum, 1993 die Räumlichkeiten in der Feldstraße 11a für die Naturwissenschaftlichen Sammlungen und für ein Depot der Historischen Sammlungen vom Land Tirol zur Verfügung gestellt worden.


Das Organigramm

Oberstes Gremium ist die Vollversammlung. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder (derzeit 3.175). Die Vollversammlung wählt für die Funktionsperiode von jeweils drei Jahren den Verwaltungsausschuss (derzeit 40 Mitglieder), zwei Revisoren (Rechnungsprüfer), den Vorstand, den 1. Stellvertreter des Vorstandes und den 2. Stellvertreter des Vorstandes. Der Verwaltungsausschuss bestellt drei weitere Mitglieder aus dem Kreis seiner Mitglieder (traditionell die Vorsitzenden der Fachausschüsse), die zusammen mit dem Vorstand und seinen beiden Stellvertretern den so genannten "Engeren Ausschuss" bilden. Im Verwaltungsausschuss und im Engeren Ausschuss haben je ein Vertreter des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck Sitz und Stimme.

Der Engere Ausschuss bestellt die Mitglieder der Fachausschüsse für Kunst (Sammlungen für Kunst, Graphik und Musik, derzeit 13 Mitglieder), für Geschichte (Sammlungen für Urgeschichte, Geschichte und die Bibliothek, derzeit 11 Mitglieder) und für Naturwissenschaften (derzeit 11 Mitglieder) und kann weitere Ausschüsse einrichten (etwa Bauausschuss). Die Fachausschüsse haben grundsätzlich beratende Funktion, können aber auch in Teilbereichen mit Beschlusskraft ausgestattet werden. Die Kustoden der Sammlungen sind in den Fachausschüssen in beratender Funktion kooptiert. In den Satzungen (Statuten) sind die Zuständigkeitsbereiche für alle Gremien festgehalten.
Der Engere Ausschuss führt zusammen mit dem vom Verwaltungsausschuss bestellten Direktor, die in den Satzungen dem Ausschuss zugewiesenen, der Direktor, die in der Geschäftsordnung festgehaltenen Geschäfte. Dem Engeren Ausschuss sind der Vorsitzende des Betriebsrates und der Direktor ohne Stimmrecht beigezogen.


Die Finanzierung

Alle Vereinsfunktionäre arbeiten ehrenamtlich, erhalten also keine Vergütungen für Sitzungen, Beratertätigkeiten etc. Sie bringen ca. 3.000 Stunden pro Jahr mit ihrer Kompetenz in den Bereichen Recht, Ökonomie, Bauangelegenheiten, sammlungsspezifischer Beratung ein. Weiters arbeiten Fachwissenschafter als freiwillige Mitarbeiter – vor allem in den Naturwissenschaftlichen Sammlungen – ca. 5.500 Stunden pro Jahr kostenlos für die Sammlungen.
Das Land Tirol finanziert zu 100 Prozent den Aufwand für das vom Verein angestellte Personal und zu ca. 93 Prozent den Sachaufwand. Der Stellenplan und das Budget werden für jedes Jahr vom Engeren Ausschuss beschlossen. Ohne Einverständnis des Landes Tirol kann keine Stellenplanerweiterung erfolgen. Das Personal ist nach dem Vertragsbedienstetengesetz des Landes Tirol eingestuft, das Aufsichtspersonal wird mit einem Stundenlohn entlohnt. Alle MitarbeiterInnen sind Angestellte des Vereins. Der Direktor hat einen Sondervertrag mit dem Land Tirol. Für den Aufsichtdienst werden zusätzliche externe Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes beschäftigt.

Der Voranschlag für das folgende Jahr wird bis zum 30. Juni des laufenden Jahres bei der Abteilung Kultur im Amt der Tiroler Landesregierung mit Erläuterungen eingereicht. Das Budget wird in Beamtenverhandlungen zwischen der Abteilung Kultur und der Abteilung Finanzen ohne Mitsprachemöglichkeit des Direktors verhandelt und von der Landesregierung und vom Tiroler Landtag – oft mit Reduktionen des Museumsvoranschlags – beschlossen. Personal- und Sachaufwand sind getrennt ausgewiesen und können nicht wie in einem Globalbudget umgeschichtet werden. Innerhalb des Sachaufwandes sind Umschichtungen möglich. Die Möglichkeit von Rückstellungen für Projekte in folgenden Jahren ist nicht vorgesehen. Dennoch ist eine weitgehende Mobilität bei den Ausgaben im Rahmen der Geschäftsordnung und nach Beschlüssen des Engeren Ausschusses möglich. Außerhalb des Personal- und Sachaufwandes stellt das Land Tirol Mittel für Projekte, Ausstellungen und Konzerte zur Verfügung. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen, Eintritten, Shop und Sponsorenmittel etc. bleiben beim Museum, werden aber als Einnahmen beim Voranschlag an das Land Tirol berücksichtigt.


Ausblick

Die Vereinsstruktur ist auf der Ehrenamtlichkeit der Vereinsmitglieder begründet und daher in der bisherigen und künftigen Organisation erfolgreich und zeitgemäß. Das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum war daher seit seiner Grünung immer schon „ausgegliedert“, besitzt aber im Land Tirol – neben den anderen Förderern – einen hervorragenden Partner. In Diskussion stehen derzeit andere mögliche Betriebsformen mit einer engen Kooperation mit anderen musealen Landeseinrichtungen. Der Verein Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum ist bestrebt, an der Selbstverwaltung in Personal und Budget sowie der inhaltlichen Programme und Aktivitäten festzuhalten.

Text: Ao. Univ.-Prof. Dr. Gert Ammann, Direktor des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum
Foto: TLMF





Das Vorarlberger Landesmuseum

Gerda Leipold-Schneider


Das Vorarlberger Landesmuseum am Kornmarkt in Bregenz, neben Theater und Kunsthaus, geht zurück auf die Initiative des 1857 gegründeten Vorarlberger Landesmuseumsvereins. Anlassgebend für die Vereinsgründung waren Funde aus Brigantium.

Der Verein baute von Beginn an eine kulturgeschichtliche Sammlung auf. Seine Gründung setzte das Selbstverständnis einer Region voraus, sich als eine Einheit mit gemeinsamer Vergangenheit und gemeinsamer Kultur zu sehen.
Die Sammlung konnte ab 1861 in einem eigenen Haus in der späteren Kaspar-Hagen-Straße in Bregenz untergebracht werden. 1902-1905 erfolgte der Museumsneubau am Kornmarkt mit wesentlicher Unterstützung durch die Stadt Bregenz.
Am 17. November 1947 ging die Sammlung an das Land Vorarlberg über. Seit 1958 ist nach Einigung mit der Stadt Bregenz das Land auch Besitzer des Museumsgebäudes. Im Sommer 1956 wurden bereits die Um- und Erweiterungsbauten eingeleitet, die 1960 ihren Abschluss fanden.
Die Finanzierung des Museumsbetriebs erfolgte von nun an im Rahmen der Landesverwaltung. Der heute zirka 1.200 Mitglieder zählende Museumsverein ist weiterhin Herausgeber des Jahrbuches des Vorarlberger Landesmuseumsvereins, das vom Vorarlberger Landesmuseum redigiert wird.
Heute arbeiten im Museum: Fünf Personen im wissenschaftlichen Dienst, ein akademischer Restaurator sowie weitere Personen in Verwaltung, Werkstätte und als Aufsichten. Die Besucherorientierung wurde in den vergangenen Jahren durch verschiedene Aktivitäten der Museumspädagogik verstärkt.


Zur aktuellen Rechtsform der Institution

Im Jahre 1997 wurde die Vorarlberger Kulturhäuser Gesellschaft m. b. H. (KuGes) gegründet, die neben einigen kleineren Aufgaben auch die Verwaltung von Landesmuseum, Kunsthaus und Theater übernahm. Der Betrieb dieser "Kulturhäuser" wurde somit aus der Hoheitsverwaltung ausgegliedert. Erklärtes Ziel war die Nutzung von Synergien der drei Häuser sowie "als gemeinnützige Gesellschaft im Sinne eines ausgelagerten Umsetzungselements die Kulturabteilung des Landes und die künstlerischen Leiter der landeseigenen Kulturhäuser im strategisch-operativen Management zu entlasten und die erforderlichen Geschäfte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen".
Die GesmbH besitzt einen Aufsichtsrat, dessen zentrale Aufgabe die Überwachung der Geschäftsführung ist. Darin vertreten sind unter anderem der zuständige Landesrat, die Kultur- sowie die Vermögensabteilung des Landes.


Erste Erfahrungen/ Veränderungen zu früher

Seit 2002 erfolgten wesentliche integrative Maßnahmen. So wurden die „Zentralen Dienste“ mit den Hauptaufgaben Buchhaltung, Controlling, Personal- und Liegenschaftsverwaltung, EDV-Organisation und Technik eingerichtet. Die technischen Mitarbeiter der drei Häuser wurden in einem "Technikerpool" zusammengefasst.
Gemeinsame betriebliche Anlässe wie Weihnachtsfeier und Skitag fördern die Zusammenarbeit in anderen Bereichen wie zum Beispiel Marketing, Museumspädagogik, Organisation.
Die KuGes soll laut Zielbild eine Kosten- und Ergebnistransparenz und damit eine Intensivierung der Controlling-Instrumente in operativer und strategischer Sicht ermöglichen. Entsprechend den derzeitigen Umstellungsarbeiten im Berichtswesen ist die Übersicht in finanziellen Belangen teilweise schwieriger und sind mehr Rücksprachen erforderlich. Auch die Geschäftsführung der KuGes stellt einen finanziellen Aufwand dar. Derzeit besteht noch eine unterschiedliche dienstrechtliche Stellung der Mitarbeiter – einerseits Landesbedienstete, andererseits Privatangestellte.
Die Zusammenarbeit mit dem Land Vorarlberg ist weiterhin auf verschiedenen Ebenen exzellent. Sie ist auch gerade bei Großinvestitionen wie Sanierung, Um- oder Neubau bzw. Erweiterung erforderlich. Manchmal trifft man aber auch bei Landesbeamten auf Unsicherheit, wie die Institution nun in Bezug auf das Land zu behandeln ist.


Ausblick

Die gegenwärtige Situation ist als Übergangsphase einzustufen. Die Zusammenarbeit zwischen den Häusern und den Zentralen Diensten wird durch das gemeinsame Dach gefördert, andererseits sollten Entscheidungen in vielen Bereichen nach wie vor in den Häusern getroffen werden.

Text: Dr. Gerda Leipold-Schneider, Vorarlberger Landesmuseum

Foto: VLM





Wien Museum
– nur eine weitere wissenschaftliche Anstalt des öffentlichen Rechtes?

Angelica E. Röhr

Seit Oktober 2003 tritt das 1887 gegründete „Historische Museum der Stadt Wien“ mit dem Namen „Wien Museum“ auf. Neben dem Haupthaus am Karlsplatz gehören historische Gebäude und Ausstellungsorte wie z.B. die Hermesvilla und die Otto-Wagner-Pavillons, Spezialmuseen wie z.B. das Uhrenmuseum, das Pratermuseum und die Modesammlung, Musiker-Gedenkstätten sowie archäologische Grabungsstätten und Museen zur Römerzeit und zum Mittelalter zu der großen Familie, die sich unter dem neuen "Namensschild" präsentiert.


1. Zu Beginn war das Gesetz

Mit einem Landesgesetz, dem Wiener Museumsgesetz (LGBl. 95/2001), und einer Verordnung, der Museumsordnung (LGBl. 105/2001), wurden zum 1.1.2002 die "Museen der Stadt Wien" als wissenschaftliche Anstalt des öffentlichen Rechtes quasi juristisch aus der Taufe gehoben. Nun könnte man meinen, dass mit der juristischen Ausgliederung der ehemaligen "Magistratsabteilung 10 – Museen der Stadt Wien" aus dem Bereich der städtischen Magistratsverwaltung lediglich das Kleid des Kindes gewechselt wurde. Aber das hieße, die Dynamik dieses ausgesprochen lebendigen Wesens verkennen, zumal es sich bei den Museen der Stadt Wien durch den Zusammenschluss von 20 Museen, Gedenkstätten und Ausgrabungsorten eher um eine Großfamilie handelt. Hinter spröden und trockenen juristischen Begriffen und Unternehmensformen verbergen sich zudem höchst lebendige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eigene und gemeinschaftliche Interessen verfolgen. Eine Ausgliederung eines bestehenden Unternehmens bei laufendem Betrieb und unter der klaren Prämisse der Weiterbeschäftigung aller bereits dort arbeitenden Menschen muss also mehr sein als nur ein juristischer Akt.


2. Die Ausgliederung als Urknall

Die Vielzahl der klugen und engagierten Mütter und Väter der Ausgliederung wählte eine Rechtsform, die bereits im Namen zum einen den wissenschaftlichen Anspruch, zum anderen den öffentlichen Kontext der Tätigkeit der Museen akzentuiert. Darüber hinaus ist die Rechtsform Ausdruck der weiterhin gegebenen Nähe zu dem öffentlichen "Gesellschafter" Stadt Wien.
Nun diente das Wiener Museumsgesetz zunächst primär der Errichtung einer musealen Einrichtung und zugleich der Bestimmung der Ziele, Zwecke und Aufgaben dieser Unternehmung. Neben der räumlichen und sachlichen Ausstattung stand hierbei auch die Festlegung eines finanziellen Rahmens, der diesbezüglichen Spielregeln im Verhältnis zur Stadt als Hauptgeldgeberin, sowie des organisatorischen Rahmens insbesondere in Bezug auf Unternehmensleitung und Unternehmensaufsicht im Vordergrund.

Da die Rechtsform "wissenschaftliche Anstalt des öffentlichen Rechtes" anders als z.B. die Aktiengesellschaft, die GmbH, die Stiftung oder der Verein jedoch nicht auf ein auf die Unternehmensform zugeschnittenes kodifiziertes Gesetzeswerk zurückgreifen kann, wurde hier – zur Regelung insbesondere der wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Belange – bereits im Wiener Museumsgesetz eine Nähe zum GmbH-Gesetz und zum Handelsrecht gesucht. So besteht die zweiköpfige Leitung der "Museen der Stadt Wien" aus einem Direktor und einem kaufmännischen Leiter, wobei der Direktor auch im Sinne eines Geschäftsführers das Unternehmen vertritt. (Das Gesetz weist im übrigen – politisch völlig korrekt – darauf hin, dass die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen in der jeweils gewählten Form für beide Geschlechter gelten.) Im Sinne eines Aufsichtsrates ist der Leitung ein Kuratorium zur Seite gestellt.
"Es sind aber durch die Neuorganisation und erhöhte Selbständigkeit der Museen durchaus positive Impulse im Bereich Wissenschaft und Kunst denkbar ...", heißt es im einleitenden Vorblatt zum Wiener Museumsgesetz. Damit ist klar, dass mit der Ausgliederung durchaus inhaltliche Ziele verfolgt wurden, die rechtliche Selbständigkeit also nicht lediglich einen formaljuristischen Zweck verfolgt.
Wenn man die Rechtsform als Rahmen und Ausgangspunkt für unternehmens-individuelle Profilierung versteht, so handelt es sich bei einer Ausgliederung quasi um einen unternehmerischen "Urknall", der eine Vielzahl von zunächst innen aber zunehmend auch außen spürbare Ereignisse und Entwicklungen initiiert.


3. Ein Unternehmen wächst ...

Zwei Projekte prägen derzeit im wesentlichen den weiteren Lebensweg des rechtlich selbständigen Unternehmens:
Was das "Innenleben" angeht, so sind da zum einen die Fragen und Aufgaben, wie umfassend und wie schnell bisherige organisatorische Gegebenheiten und Aufgabenstellungen beibehalten, weiterentwickelt oder gar abgeschafft werden sollen oder neue Aufgabenstellungen und prozessuale Abläufe entwickelt werden müssen, d.h. welchen Weg man einschlagen möchte, um zu einer möglichst effizienten und aber auch unternehmensgerechten Organisation zu gelangen. Erschwert wird dies dadurch, dass die "Museen der Stadt Wien" ja nicht frei von ihren originären Aufgaben sind, nämlich dem Sammeln, Bewahren, wissenschaftlichen Aufarbeiten, Dokumentieren sowie Zugänglichmachen von Artefakten. Damit ist klar, dass ein Großteil der Arbeitskraft und Energie des Unternehmens bereits in der täglichen Arbeit gebunden ist.

Zur Bewältigung dieser durchaus herausfordernden Kernaufgabe eines Ausgliederungsprozesses hat sich die Geschäftsleitung frühzeitig für einen systemischen Ansatz des Transformationsmanagements entschieden. Diesem Ansatz ist zu eigen, dass unter aktivem Einbezug von möglichst vielen und alle relevanten Unternehmensbereiche repräsentierenden Personen in "Workshops" und Projektteams unter der fachlichkundigen Moderation einer externen Organisationsberatungsfirma (in unserem Fall C/O/N/E/C/T/A, Wien) Lösungsansätze und Entscheidungsgrundlagen gemeinsam erarbeitet werden. Somit wird möglichst viel wertvolles Wissen aus dem bisherigen Unternehmen erhalten und auf den weiteren Lebensweg mitgenommen. Zugleich wird durch offenes Diskutieren mit und Anhören von möglichst allen an den jeweiligen Arbeitsprozessen beteiligten Personen der Grundstein für eine kreative und diskursive Unternehmenskultur gelegt, die einem hoch arbeitsteiligen und vernetzten Unternehmen sicher gut zu Gesichte steht. Seinen unmittelbaren Niederschlag findet der Transformationsprozess in einer behutsamen Ausweitung des Personals (seit 1.1.2002 auf Basis der Anstellung nach ASVG) und einer konsequenten Personalentwicklung durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Darüber hinaus gilt es, ein "Namensschild" zu finden, das Ausdruck eines visualisierten Selbstverständnisses ist. Wie bereits erwähnt, bestehen die "Museen der Stadt Wien" aus einer großen Anzahl von einzelnen, rechtlich und wirtschaftlich unselbständigen Einrichtungen. Neben dem Haupthaus am Karlsplatz gehören zur Familie: historische Gebäude und Ausstellungsorte wie z.B. die Hermesvilla und die Otto-Wagner-Pavillons, Spezialmuseen wie z.B. das Uhrenmuseum, das Pratermuseum und die Modesammlung, Musiker-Gedenkstätten zu Beethoven, Brahms, Haydn, Mozart, Schubert und Strauss sowie archäologische Grabungsstätten und Museen zur Römerzeit und zum Mittelalter. Um den inneren Kontext im Zusammenspiel der einzelnen musealen Einrichtungen und Sammlungen zu verdeutlichen, zugleich aber auch die Bandbreite des musealen Angebotes des Unternehmens quasi aus einer Hand aufzuzeigen, wurde als neuer Name - im Sinne einer Dachmarke - im Herbst 2003 die Bezeichnung "Wien Museum" eingeführt. Das Haupthaus bekam den neuen Namen "Wien Museum Karlsplatz", was auch seine geographische Sichtbarkeit und Auffindbarkeit stärker betont. Die Hermesvilla als wichtiger Ort für größere Sonderausstellungen des Hauses heißt nunmehr "Wien Museum Hermesvilla". Die anderen musealen Einrichtungen führen die Bezeichnung "Wien Museum" als Untertitel zu ihrem bisherigen Namen.
Durch die gemeinsame Bezeichnung "Wien Museum" als namentliche Klammer um ein zusammenhängendes Ganzes gelingt es hier, gegenüber der Öffentlichkeit eine Unternehmensidentität darzustellen, die in der reinen Pluralform "Museen der Stadt Wien" auf eine numerische Aufzählung reduziert ist.


4. ... und gedeiht ?!

Die oben genannten Beispiele dienen dazu, aufzuzeigen, dass eine eigenständige Rechtsform Voraussetzung ist, um in praktikabler Weise auf unternehmensspezifische Überlegungen und Entwicklungen einzugehen und diese auch in die Tat umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund sind die, die Rechtsform „Wissenschaftliche Anstalt des öffentlichen Rechtes“ begründenden Gesetze und Verordnungen (bei GmbHs wären dies Gesellschaftsverträge und Satzungen), nicht als statische Rahmenbedingungen zu sehen, sondern als begleitende und gestaltende Regelwerke, die dem Unternehmen, welches ja ein lebendiger Organismus ist, als Rückgrat dienen. Insoweit bedürfen die zum Zeitpunkt der Ausgliederung mit großer Sorgfalt aber doch ex ante gestalteten und formulierten Gesetzesregelungen naturgemäß gelegentlicher Anpassung, um der positiven Dynamik der Unternehmensweiterentwicklung auch weiterhin förderlich zu sein.

Text: Dipl.-Kfm. Angelica E. Röhr, Kaufmännische Leiterin der Museen der Stadt Wien, wissenschaftliche Anstalt des öffentlichen Rechtes

Foto: Wien Museum

FAKTEN UND ZAHLEN
museale Einrichtungen 20
Mitarbeiter 2003 146
Umsatz 2003 (in Mio €) 11,42
Anzahl der Objekte (in Mio €) 1,2
Ausstellungsfläche (in m_) 6.415
Anzahl der Sonderausstellungen 2003 14
Besucherzahlen 2003 284.292

Stand: 05/2004





Der privatrechtliche Verein als Museumsträger
Das "Museum für Volkskultur Spittal/Drau" als Beispiel

Hartmut Prasch


Das Museum für Volkskultur Spittal/Drau ist ein Beispiel der großen Gruppe der österreichischen Regional- und Lokalmuseen, die von einem Trägerverein privatrechtlich geführt und verwaltet werden. Über das Haupthaus im Schloss Porcia hinaus betreibt der Verein durch kontinuierlichen Aufbau seit 1958 im Rahmen des "Oberkärntner Museumspuzzles" fünf weitere kleine lokale Spezialmuseen in der Region Oberkärnten, sowie seit 2003 als zusätzliche Einrichtung die "Erlebniswelt Eisenbahn – Österreichs größte Modelleisenbahnanlage" ebenfalls in Spittal/Drau.

Die zentrale Aufgabe des Vereins ist die Dokumentation der Kultur- und Naturgeschichte der Region Oberkärnten entsprechend der Definition von ICOM. Über diesen unmittelbaren fachlichen Bereich hinaus sieht er sich auch als touristischer Frequenzbringer und damit wesentlicher wirtschaftlicher Faktor für die Stadt Spittal bzw. die Standorte der Spezialmuseen, was durch eine durchschnittliche Gesamtbesucherfrequenz von 150.000 Besuchern pro Jahr auch untermauert werden kann.
Der Verein sieht sich auch als vielschichtiger Kooperationspartner zu unterschiedlichen Institutionen der Region, denen die Museen eine Darstellungsplattform bieten können (Schulen, Erwachsenbildungseinrichtungen, Nationalparks, Kärnten Card etc.).


Die Trägerstruktur

Der Museumsverein verfügt über ca. 350 Mitglieder und 35 aktive MitarbeiterInnen. Alle Einheiten werden zentral verwaltet, wofür in Kooperation mit der Stadtgemeinde Spittal ein hauptamtlicher Direktor, sowie eine halbbeschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterin angestellt sind. Alle anderen Bereiche der Museumsarbeit – Handwerker, Kassadienst, Führungen und Vermittlungsprogramme, Reinigung – werden von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen abgedeckt. Oberstes Entscheidungsgremium ist der Vereinsvorstand.


Die Finanzierung

Die Finanzierung der Museen erfolgt zu 75 Prozent aus selbsterwirtschafteten Erträgen (Eintrittseinnahmen, Verkaufserlöse, Mitgliedsbeiträge, Sponsorenbeteiligungen), 25 Prozent des laufenden Jahresbudgets werden durch Subventionen der Stadt Spittal und des Landes Kärnten abgedeckt. Für Sonderprojekte, Umbau- und Attraktivierungsmaßnahmen steht in der Regel eine Drittelfinanzierung Verein – Stadt – Land Kärnten zur Verfügung, oder sie wird über Kooperationspartner sichergestellt (Nationalparks, Interreg, Leader+ etc.).


Die Vorteile der Vereins-Trägerschaft

Der wohl wichtigste Faktor der privaten Trägerschaft ist die Verfügbarkeit von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, die mit Engagement und Enthusiasmus ihre Aufgaben erledigen.

Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen kommen aus den unterschiedlichsten Berufs- und Altersgruppen und stellen so, ebenso wie die Vereinsmitglieder einen bedeutenden Faktor zur gesellschaftlichen Verankerung der Museen in der Region dar.
Der Finanzbedarf wird fast ausschließlich auf die laufenden Investitionen in die Erhaltung der Objekte, die Attraktivierung der Museen, in Vermittlungsprogramme und Publikationen, sowie das Marketing beschränkt. Gegenüber öffentlich-rechtlichen Museen bedeutet das enorme Einsparungen im Bereich der Personalkosten (für Bundes-, Landes- und Stadtmuseen würde kaum jemand ehrenamtlich arbeiten) und gewährleistet so den hohen Selbstfinanzierungsgrad von 75 Prozent.
Ein weiterer Vorteil der Vereinsträgerschaft ist die Flexibilität und rasche Handlungsmöglichkeit im Bereich von Projekten und Investitionen. Es wird kein Amts- und Gremialweg benötigt, um Entscheidungen herbeizuführen. Ebenso ist es über den Verein gerade im regionalen Bereich wesentlich einfacher, an private Sponsoren und Investoren heranzutreten als für öffentlich-rechtliche Träger und auch der Umgang mit Subventionsgebern erscheint durch die Überparteilichkeit eines Trägervereins gegen politisches Kalkül immun. Überhaupt bleiben diese Museen in Hinblick auf ihre gesamte Tätigkeit und besonders bezogen auf ihre thematischen Projekte von politischer Einflussnahme größtenteils verschont.


Nachteile der Vereins-Trägerschaft

Die Nachteile der Vereins-Trägerschaft liegen derzeit vor allem im Bereich der Gesetzgebung des Bundes. Durch das neue Vereinsgesetz, das die persönliche Haftbarkeit der Funktionäre vorsieht, gehen diese nunmehr ein beträchtliches Risiko ein, das insbesondere dadurch zustande kommt, dass es bisher nicht möglich ist, mit Subventionsgebern mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen abzuschließen. Dadurch ist es nicht möglich, mittelfristig zu planen. Jährliche Projekte müssen aber in der Regel schon realisiert werden, bevor die definitiven Subventionszusagen vorliegen. Damit begeben sich die verantwortlichen Funktionäre permanent an den Rand der Fahrlässigkeit. Das Land Kärnten arbeitet derzeit diesbezüglich an Regularien, die zukünftig mehrjährige Fördervereinbarungen möglich machen sollen.
Ein bedeutender Umstand der Wettbewerbsverzerrung und Ungleichbehandlung liegt für Vereinsmuseen (und alle anderen Museen privater Träger) im Bereich des Einkommenssteuergesetzes vor. Dem gemäß können für Museen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften Zuwendungen von Dritten für den Geber als Steuerabsetzbetrag geltend gemacht werden. Zwar wurde durch Novelle zum ESTG diese Möglichkeit nunmehr auch für privatrechtlich geführte Museen geschaffen, doch erscheint das nicht für alle diese Museen gedacht zu sein!

Aus Sicht der "Privatrechtlich-Verwalteten" und damit auch der Vereinsmuseen ist dieser Umstand, gerade im Hinblick auf den Vergleich mit den Stadt- und Gemeindemuseen mehr als fragwürdig.
Das Vereinsmuseum steckt aber auch in anderen Abhängigkeiten. So bedingt der hohe notwendige Selbstfinanzierungsgrad permanent entsprechende Besucherzahlen um die geplanten Einnahmen zu erreichen, was einen beträchtlichen Unsicherheitsfaktor darstellt und von unberechenbaren Faktoren wie z.B. dem Wetter abhängig sein kann. Hinzu kommt das sich permanent ändernde Besucherfreizeitverhalten in Hinblick auf die Erlebniserwartung, der die Museen nur sehr zögerlich nachkommen.
Abhängig sind die Vereinsmuseen aber vor allem von ihren ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, denen gegenüber das Verhalten im Umgang von Seiten der Vereins- und Geschäftsführung von entscheidender Bedeutung ist. Nur solange der Museumsbetrieb gemeinsam freundschaftlich-familiär geführt wird und jeder dort zum Einsatz kommt, wo der Spaß an der Tätigkeit erhalten bleibt, kann ein solcher Betrieb funktionieren.


Resümee

Grundsätzlich überwiegen bei den Vereinsmuseen in Hinblick auf die Trägerstruktur die Vorteile gegenüber den Nachteilen, wobei hier die Verankerung im kleinstädtischen und regionalen Bereich als Ausgangsbasis von beträchtlicher Bedeutung ist. Für das Museum für Volkskultur und die Museen des Oberkärntner Museumspuzzles jedenfalls hat diese Konstruktion bisher gezeigt, was mit persönlichem Engagement der Mitarbeiter und vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand an (auch international) anerkannten Leistungen im Bereich der Museumsarbeit erreicht werden kann.

Text: Dir. Dr. Hartmut Prasch, Museum für Volkskultur, Schloss Porcia, Spittal/Drau

Foto: Museum für Volkskultur, Haupthaus Schloss Porcia in Spittal/Drau (Foto: St. Traxler, NeuesMuseum)






inatura Erlebnis Naturschau Dornbirn

Margit Schmid


Die Vorarlberger Naturschau ist eines der drei selbständigen Naturmuseen Österreichs und entstand auf private Initiative des Dornbirner Fabrikanten und Sammlers Siegfried Fussenegger. Der Ankauf der Sammlungen durch die Stadt Dornbirn und das Land Vorarlberg (1955) machte sie zum öffentlichen Gut. Am 11. Juni 1960 wurde die "Vorarlberger Naturschau" als naturkundliches Landesmuseum in der Dornbirner Marktstraße eröffnet.
Vor zehn Jahren wurden ganz im Sinne des Museumsgründers und seines Nachfolgers Dr. Walter Krieg erste Schritte zur Weiterentwicklung der organisatorischen Strukturen und der inhaltlichen Konzepte eingeleitet.

Basis jeder Vermittlungsarbeit im Museum ist die hauseigene Forschungs- und Sammlungstätigkeit. Darüber hinaus ist die inatura wohl als einziges Museum Europas gesetzlich verpflichtet, sich aktiv für den Natur- und Landschaftsschutz zu engagieren (Geschäftsführung des Vorarlberger Naturschutzrates, Erstellung der Roten Listen).
Es wurde deshalb ein umfassendes Forschungs-, Sammlungs- und Naturschutzkonzept ausgearbeitet, das klare inhaltliche Strukturen vorgibt, ohne den individuellen Spielraum der einzelnen Forschungsbereiche zu stark einzuschränken. Das Konzept wurde 1999 von der Vorarlberger Landesregierung einstimmig beschlossen, seit diesem Zeitpunkt stehen der inatura jährlich 350.000 Euro für die Vergabe naturkundlicher Forschungsarbeiten zur Verfügung.

Auch auf dem Gebiet der musealen Sammlung beschreitet die inatura neue Wege. Das Sammeln von realen Objekten (Musealien) ist klassische Museumsaufgabe und bleibt natürlich auch im naturkundlichen Bereich ein zentrales Anliegen.
Allerdings besteht vermehrt auch die Verpflichtung, moderne Ergänzungen bzw. Alternativen zur Dokumentation der Naturgeschichte zu nutzen, die gerade im Bereich der Biologie eine besondere Bedeutung haben. Biologische Musealien sind tot und ihrem Umfeld entrissen. Sie entsprechen deshalb nicht den klassischen Anforderungen an das museale Original.
Lebensäußerungen können heute durch (digitale) audiovisuelle Archivalien dokumentiert werden.
Nur in Verbindung mit der Dokumentation des lebenden Objektes in seiner natürlichen Umwelt kann für die Nachwelt ein umfassendes Zeugnis der Art bewahrt werden. Die Nutzung moderner Medien in Kombination mit dem Aufbau einer umfassenden Beobachtungsdatenbank ist deshalb für die Zukunft Verpflichtung und Herausforderung zugleich.

Weil, wie in vielen anderen Museen auch, in der inatura das Platzangebot für die Studiensammlungen beschränkt ist, soll die an ein geografisches Informationssystem gekoppelte Datenbank als zentrales wissenschaftliches Medium ausgebaut werden, die Sammlung von Balgpräparaten wird zugunsten einer Gendatenbank nur noch auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß eingeschränkt.
Parallel zur Entwicklung und Umsetzung des Forschungskonzeptes wurde auch an einem neuartigen Vermittlungs- und Ausstellungskonzept gearbeitet. Denn das über 40 Jahre alte Museum war dringend sanierungsbedürftig.
Der Umbau der "Naturalienkabinette" mit ausgestopften Tieren und angestaubten Dioramen zu multimedialen, didaktisch ausgefeilten und unterhaltsamen Wissensvermittlern wird immer vehementer gefordert. Moderne Naturmuseen müssen Bewusstsein erzeugen, Orte zwischenmenschlicher Begegnung werden, Unsichtbares sichtbar und Natur spielerisch erlebbar machen. Natur ist Vernetzung, Veränderung und Weiterentwicklung. Naturmuseen können nur glaubwürdig bleiben, wenn sie diese Grundprinzipien thematisieren und umsetzen.

1994 wurden neun Experten mit der Ausarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für das Naturmuseum beauftragt:
Sir David Attenborough, Biologie, London
HR Dipl.-Ing. Georg Hanreich, Denkmalschutz, Wien
Dipl.-Ing. Hermann Kaufmann, Architektur, Dornbirn
Dr. Gerhard Klocker, Organisationsberatung, Dornbirn
Christa Mosler-Berger, Psychologie, Zürich
Christopher Parsons, Film, Bristol
Robin Wade, Design, London
HR Dr. Friedrich Waidacher, Museologie, Graz
Prof. Dr. Frederic Vester, Ökologie, München

1996 wurde das Konzept erstmals den politischen Entscheidungsträgern präsentiert, 1999 wurde der Neubau einstimmig beschlossen und am 20. Juni 2003 öffnete die „inatura Erlebnis Naturschau Dornbirn“ ihre Pforten für die Besucher.
Auf dem Areal einer stillgelegten Turbinenfabrik wird die naturkundliche Forschung zum Abenteuer.
Wer möchte, kann Kernbohrungen aus dem Innern der Erde bestaunen oder über eine Direktverbindung Kontakt mit der Erdbebenmessstation in Damüls aufnehmen.
Im Museum selbst erleben die Besucher eine imaginäre Reise durch die Lebensräume Vorarlbergs. Sie wandern auf einem schmalen Pfad vorbei an einem Abgrund durch das Hochgebirge und erforschen das Blätterdach im Laubwald. Eine Schmetterlingswiese führt die Besucher zu jeder Jahreszeit in den Frühling. Bunte Blumen, lebende Insekten und riesige, bewegliche Modelle, der Traum vom „Eintauchen in die Natur“ wird wahr.

Die Menschen entdecken geheimnisvolle Höhlen und Schluchten, reisen in einem „magischen Tunnel“ durch die Zeiten, wo sie nicht nur einen weißen Hai streicheln, sondern auch die Verwandlung Millionen Jahre alter Fossilien in faszinierende Meerestiere beobachten können.
Wenn plötzlich der Boden unter ihren Füßen zu zittern beginnt, und die ungeheure Kraft einer Lawine sichtbar wird, sind Dynamik und Faszination der unbelebten Natur hautnah erlebbar. Die Wanderung durch Vorarlberg endet in der Stadt, wo „heimliche Untermieter“ auf die Besucher warten. Höhepunkt und Abschluss der Präsentation ist die dreidimensionale Reise zu den Sternen, die vom Dornbirner Marktplatz bis ans Ende des Universums führt.
Soweit es die bisherigen Erfahrungen zeigen, ist das Ausstellungskonzept sehr erfolgreich. Die Museumsbesucher sind begeistert, schon im ersten Halbjahr nach der Eröffnung besuchten 100.000 Menschen die inatura.


Die aktuelle Rechtsform

Weil sowohl für die Umsetzung des Forschungs- als auch für die Umsetzung des Ausstellungskonzeptes eine funktionierende Organisationsstruktur unbedingte Voraussetzung ist, wurde ein Betriebsberatungsbüro mit der Überprüfung und Verbesserung der bestehenden Abläufe beauftragt.
Die inatura befindet sich zu je 50 Prozent im Besitz der Vorarlberger Landesregierung und der Stadt Dornbirn. Sie verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist als nachgeordnete Dienststelle vollständig in die betrieblichen Abläufe der Stadt Dornbirn integriert.

Alle inhaltlichen Entscheidungen müssen dem inatura-Ausschuss, der sich je zur Hälfte aus Vertretern der Stadt Dornbirn und Vertretern der Vorarlberger Landesregierung zusammen setzt, zur Entscheidung vorgelegt werden. Die dadurch entstehenden Nachteile einer sehr komplexen Organisationsstruktur (eingeschränkter Handlungsspielraum für die Museumsleitung) werden durch die Möglichkeit, jederzeit „Amtshilfe“ von Stadt und Landesregierung in Anspruch zu nehmen, bei weitem überwogen.
Das Betriebsberatungsbüro hat mehrere alternative Rechtsformen (z.B. Umwandlung in eine GesmbH) bezüglich der Vor- und Nachteile für die Institution untersucht. Nach einem längeren Diskussionsprozess haben sich sowohl die Vertreter der Stadt Dornbirn, als auch die Vertreter der Vorarlberger Landesregierung, für die Beibehaltung der derzeitigen Rechtform entschieden, weil keine der geprüften Alternativen für die inatura zu klar erkennbaren Verbesserungen geführt hätte.


Ausblick

Zehn Monate nach der Eröffnung zeichnen sich ganz neue Möglichkeiten für die Besucherbetreuung in der inatura ab. Wo früher mehrere Kollegen monatelang eine Wanderausstellung planten und sozusagen „von Haus zu Haus zogen“, um die Menschen dort abzuholen wo diese gerade ist, scheint sich dieser Prozess nun umzukehren.
Die inatura mit ihrem 25.000 qm großen Stadtgarten wird immer öfter zum Veranstaltungsort für Firmen, Vereine und private Event-Organisatoren. So können ständig neue Kontakte geknüpft werden, ohne das Haus verlassen zu müssen, ein unschätzbarer Vorteil für das Museumsmarketing!
Dass mit der Vermietung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen auch Geld verdient werden kann, muss hier wohl kaum erwähnt werden.
Ein guter Anfang ist also gemacht. Wenn die Institution inatura erfolgreich bleiben soll, muss sie ihre Konzepte aber fortlaufend überprüfen und weiterentwickeln. Das gilt für den Bereich der Forschung und Sammlung ebenso wie für die Ausstellungen und die Museumspädagogik. Deshalb wird ein neu gegründeter wissenschaftlicher Beirat im Herbst 2004 alle zukünftigen Planungen fachlich kontrollieren und auch ihre Umsetzung begleiten.

Text: Dir. Dr. Margit Schmid, inatura Erlebnis Naturschau Dornbirn

Foto: inatura Erlebnis Naturschau Dornbirn






Das Lebensspuren.Museum in Wels

Manfred Hainz
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Das lebensspuren.museum geht auf eine Idee des Gründers der heutigen Firmengruppe "Trodat" (diese ist weltweit Marktführer in der Stempelerzeugung), Herrn KR Dkfm. Walter Just zurück. Der langjährige Förderer von Kultur erwarb 1997 eine vom Berliner Architekten Hermann Muthesius 1916/18 errichtete Villa im Englischen Landhausstil, welche sich im Zentrum von Wels befindet, ließ das Gebäude renovieren, um im Jahre 2000 mit einem umfassenden Museumsbetrieb beginnen zu können.
Im Hause, als auch im großen dazugehörigen Garten finden seitdem laufend Ausstellungen samt zielgruppenorientierten Vermittlungsangeboten, unterschiedliche Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Lesungen und Kooperationsprojekte mit verschiedenen Partnern, wie z.B. der Kulturabteilung der Stadt Wels, der Kunstuniversität Linz oder dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung statt. Das Museum versteht sich als ein Ort an dem recherchiert und analysiert, dokumentiert und präsentiert, vermittelt und erarbeitet wird.

Die grundsätzliche Philosophie des Museums lautet: Kennzeichnung, Markierung und Zeichensetzung ziehen sich seit Jahrtausenden durch die kulturelle und soziale Geschichte der Menschen. Das Phänomen des Setzens von Markierungen und Abdrücken, von Zeichen und Symbolen ist eine zutiefst menschliche Erscheinung und geht zurück auf die Ursprünge menschlicher Kultur. Weltweit unabhängig voneinander entwickelten sich zweckdienliche Abdruckgeräte in den unterschiedlichsten Formen und sozio-kulturellen Kontexten. Diese Geräte sind es, die Einblick in die Vorstellungswelt der jeweiligen Kultur geben und sie spielen eine große Rolle im gesellschaftlichen Zusammenleben, indem sie etwa Macht widerspiegeln, Rechtshandlungen beurkunden, als Kontrollinstrument in Wirtschaft und Verwaltung fungieren, oder der Rationalisierung von Arbeitsvorgängen dienen, oder indem sie in rituellen und religiösen Kontexten Bedeutungen markieren.
Den inhaltlichen Kern der Dauerausstellung bilden folglich eine Vielzahl von Abdruck- und Markierungsgeräten, wie etwa Siegel, Stempel, Textilabdruckgeräte, Objekte zum Brandmarken oder zum Prägen usw. Die derzeitige Sammlung umfasst ca. 700 Exponate aus allen Weltregionen, vom 5.000 Jahre alten Rollsiegel aus Mesopotamien, Textilabdruckgeräten aus Ghana, Objekten zum Auftragen von rituellen Zeichen am Körper aus Indien bis zu modernen selbstfärbenden Stempelgeräten für den beruflichen und privaten Alltag.

Ein anderer Teil der Dauerausstellung ist als Firmenmuseum von Trodat eingerichtet, mit einer original nachgebauten Stempelwerkstatt und einer Produktgeschichte, die selber in eine soziale Wirtschaftsgeschichte eingebettet ist. Die eigene Firmengeschichte umfasst ungefähr ein Fünftel der Gesamtausstellungsfläche.
Im Museum finden auch regelmäßig Sonderausstellungen statt, die ausgesprochen themenorientiert angelegt sind. Dabei wird der Mensch als "animal symbolicum" (Ernst Cassirer) mit seinen Sprachen und Schriftzeichen, seinen Riten, Bräuchen und sozialen Beziehungen – mit einem Wort, seiner Kultur als Zeichensystem – in den Mittelpunkt gerückt. Die historisch weit zurückreichende und weltweit verbreitete Kulturtechnik der Tatauierung war das Ausstellungsthema 2003. Heuer präsentiert das Museum mit "Zeichen an der Wand" eine interdisziplinär und global ausgerichtete Erarbeitung der Kulturphänomene Höhlenmalerei, Felsbilder, Graffiti.


Aktuelle Rechtsform des Museums

Das lebensspuren.museum ist ein Privatmuseum der Firma Trodat GmbH. Firmenmuseen sind Schnittstellen zwischen Kultur und Wirtschaft. Der gesamte Museumsbetrieb (sechs Tagen in der Woche) mit zwei Vollzeit und sechs Teilzeit beschäftigten Arbeitskräften wird zur Gänze von Trodat finanziert. Sämtliches Inventar des Museums wird im Anlagenverzeichnis der Firma geführt. Dafür, dass auch längerfristig der Betrieb gesichert ist, sorgt die Walter Just Privatstiftung, die auch die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Museums beobachtet und das Museumsbudget jährlich genehmigt. Als Verbindungsglied zwischen der Firma Trodat und der Privatstiftung Walter Just auf der einen und dem von diesen bestellten Museumsleiter auf der anderen Seite fungiert die Tochter des Museumsgründers, Frau Ingeborg Müller-Just. Sie ist auch die Vermittlerin der inhaltlichen Entwicklung des Museums, welche der Museumsleiter vorgibt, gegenüber der Firma Trodat und dem Stiftungsrat.

Die Personalstruktur des Museum spiegelt die Zielsetzung und auch die Größe des Museums wider. Der Museumsleiter führt das Haus innerhalb der vorgegebenen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, berichtet der Familie Just und der Firma Trodat regelmäßig über den Betrieb und setzt die grundsätzliche Ausrichtung des Museums (die inhaltliche Generallinie) und der laufenden Veranstaltungen fest, was auch seine Hauptaufgabe ist. Er plant die künftigen Erfordernisse des Museums, kuratiert die Ausstellungen, betreut und dokumentiert die Sammlung, ist für die Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit letztverantwortlich und vertritt das Haus nach außen. Vier weitere MitarbeiterInnen teilen sich die Aufgaben, Vermittlung und Projekte, PR und Öffentlichkeitsarbeit, Archivierung und Kultur-Events, Sekretariat und Besucherbetreuung. Zwei MitarbeiterInnen fungieren als Kassadienst und für einfache Handwerksarbeiten.


Erfahrungen

Diese Konstruktion hat sich für alle Involvierten als großer Vorteil herausgestellt. Die Firma Trodat profitiert von der Kreativität der MitarbeiterInnen, die aus dem ursprünglich als "Stempelmuseum" abgestempelten Haus eine lebendige Welser Kulturinstitution gemacht haben, was sich sehr positiv auf das Firmenimage auswirkt. Weder die Firma Trodat noch der Stiftungsrat haben dem Museumsteam jemals inhaltliche Vorgaben gemacht, außer die, dass sämtliche Projekte und Veranstaltungen auf einem hohen Qualitätsniveau stattfinden sollen.
Das Museumsteam wiederum profitiert von dieser Konstellation, weil es auf sämtliche betriebliche Ressourcen von Trodat zurückgreifen kann und dadurch eine sehr professionelle betriebswirtschaftliche Betreuung erfährt. Das Museum kann jederzeit Hilfe von Seiten der Betriebsschlosser, der Betriebselektriker, der Betriebscontroller der EDV-Abteilung etc. anfordern, wodurch das Museumsteam von diesen Arbeiten weitgehend entbunden ist und sich fast ausschließlich auf inhaltliche Belange konzentrieren kann.


Ausblick

Der Mix aus Geistes- und KulturwissenschafterInnen auf der Einen, die sich weitgehend um inhaltliche Belange kümmern und den privatwirtschaftlichen Profis von Trodat auf der anderen Seite ist ein sehr gelungener Zusammenschluss, liegen doch die unterschiedlichen Arbeitsanforderungen eines modernen Museums in den jeweils richtigen Händen von Experten. Diese Konstellation funktioniert vor allem auch deswegen so gut, weil alle Beteiligten ihre je eigenen Entfaltungsmöglichkeiten selber in die Hand nehmen können und weil die Firma Trodat ein gesundes und innovatives Unternehmen ist, welches einen Teil des Umsatzes in einen Kulturbetrieb abgibt.
Das Entscheidendste ist jedoch, dass der Museumsgründer Walter Just und seine Tochter Ingeborg Müller-Just, von der Idee überzeugt sind, dass gutgehende Betriebe nicht nur Schi- und Autorennen sponsern, sondern auch Kultur fördern sollten, auch wenn sie selber kaum oder keinen Einfluss auf die Inhalte dieser, von ihnen geförderten Kultur nehmen wollen.

Text: Dir. Dr. Manfred Hainzl, lebensspuren.museum, Wels

Foto: © Lebensspuren


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