![]() |
| ÖMB | Museen | neues museum | Veranstaltungen | Journal |
| Aktuell | Archiv |
www.austausch-museen.de |
| Internationales Austauschprogramm für historische Museen und Gedenkstätten zur Geschichte des 20. Jahrhunderts Ein Programm des Fonds "Erinnerung und Zukunft" in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund und ICOM-Deutschland Im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms soll ein Beitrag zur Vermittlung europäischer Geschichte des 20. Jahrhunderts in Museen und Gedenkstätten geleistet werden. Ziel des Programms ist es, den internationalen Erfahrungsaustausch über die Geschichte demokratischer und antidemokratischer Bewegungen, Diktatur- und Besatzungserfahrungen zu fördern und die Vermittlung der Geschichte des Holocaust wissenschaftlich begründet, ethisch angemessen und pädagogisch wirkungsvoll zu gestalten. Junge Mitarbeiter/innen von Museen und Gedenkstätten aus Deutschland und den Ländern Mittel- und Osteuropas erhalten im Rahmen dieses Programms die Möglichkeit, im internationalen Austausch solche Fragen zu bearbeiten, um künftige Ausstellungsvorhaben anzuregen. I. Was kann gefördert werden? Die Stiftung fördert projektabhängig ein- bis dreimonatige wechselseitige Arbeitsaufenthalte von jüngeren Mitarbeiter/innen und wissenschaftlichen Volontär/innen aus historischen Museen und Gedenkstätten an deutschen bzw. ausländischen Partnereinrichtungen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Austausch der gemeinsamen Bearbeitung von Fragen zur Darstellung der Geschichte des 20. Jhs. dient. Darüber hinaus sind Bezüge zu Ausstellungsvorhaben der beteiligten Einrichtungen aufzuweisen. Bedingungen für eine Förderung ist die Gegenseitigkeit des Austausches unter der Beteiligung von jeweils einer deutschen und einer mittel- bzw. osteuropäischen Einrichtung. Die zusätzliche Einbeziehung israelischer, amerikanischer oder anderer europäischer Institutionen in trilaterale Vorhaben wird ausdrücklich begrüßt. Die beteiligten Partnereinrichtungen entsenden die Stipendiaten zu einem abschließenden eintägigen Kolloquium in Deutschland. Pro Austausch kann zusätzlich ein Arbeitstreffen der Partnerinstitutionen gefördert werden, auf dem die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit in einem größeren Kreis beraten und vertieft werden. II. Wer kann gefördert werden? Projektanträge für die Förderung von Austauschvorhaben können von Museen und Gedenkstätten in Deutschland eingereicht werden. Sie erhalten im Rahmen eines Zuwendungsbescheides Mittel für personengebundene Austauschstipendien sowie ggf. für einen Workshop. Als Zuwendungsempfänger sind die deutschen Partnereinrichtungen für die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel und die Erstellung der entsprechenden Verwendungsnachweise verantwortlich. Im Antrag ist zu erläutern, welche/r Mitarbeiter/in oder wiss. Volontär/in der am Austausch beteiligten Partnermuseen sich um ein Austauschstipendium bewirbt. Bewerben können sich auch Personen, die im Rahmen eines Werkvertrages o.ä. für die am Austausch beteiligten Museen arbeiten. Im Antrag ist anzugeben, an welchem Ausstellungsvorhaben die/der Bewerber/in arbeitet. Was kann nicht gefördert werden? Promotionen und Forschungsvorhaben; Publikationen; Provenienzrecherchen III. Höhe der Förderung Die Förderung beinhaltet ein- bis dreimonatige Stipendien als Zuschuss in Höhe von monatlich 1.100 Euro für Reisekosten, Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie 100 Euro für Sachmittel. Für die begleitenden Arbeitstreffen der jeweiligen Partnereinrichtungen können pro Austausch Mittel von bis zu 3.000 Euro beantragt werden. IV. Ausschreibungsfrist für die dritte Durchführungsphase: 30. September 2006 Vollständiger Ausschreibungstext, Hinweise zur Antragstellung und bezüglich Partnersuche: www.austausch-museen.de
|
| © Österreichischer Museumsbund | Kontakt/Impressum | ... powered by IS |